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Neue Berufsmaturitätsverordnung 2026: wichtigste Änderungen

Die neue Berufsmaturitätsverordnung (BMV) tritt am 1. März 2026 mit wichtigen Änderungen in Kraft. Die BMV ist Teil des Projektes «Berufsmaturität 2030» («BM2030»), um die Berufsmaturität fit für die Zukunft zu machen. 

Im folgenden Artikel erklären wir, was die Berufsmaturität ist, was das Projekt «Berufsmaturität 2030» («BM2030») umfasst und welche wichtigen Änderungen mit der neuen Berufsmaturitätsverordnung (BMV) am 1. März 2026 in Kraft treten.

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Inhaltsverzeichnis

 

Was ist die Berufsmaturität?

Die Berufsmaturität ist ein Schulabschluss des Mittelschul-Typs Berufsmaturitätsschule. Inhaber der Berufsmaturität verfügen über eine doppelte Qualifikation. Zum einen haben sie ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ-Lehre) und zum anderen ein Berufsmaturitätszeugnis erhalten, da sie neben oder vor der Berufsmaturitätsschule auch noch eine EFZ-Lehre gemacht haben.

 

Geschichte der Berufsmaturität

Die Berufsmaturitätsschule (BMS) geht auf den Schultyp der Berufsmittelschule zurück. Im Kanton Zürich starteten die ersten Klassen der Berufsmittelschule im Jahr 1970. Die Idee hinter diesem damals neuen Schultyp war, der Intellektualisierung der Berufsbildungs-Berufe eine passende Ausbildung bereitzustellen, insbesondere für die mittleren Kader

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Die Berufsmaturität wurde im Jahr 1993 in der Schweiz eingeführt. Die ersten Berufsmaturitätszeugnisse wurden dann im Jahr 1994 überreicht. Eines der Ziele der Berufsmaturität ist, das Schweizer Bildungssystem durchlässiger zu machen. Zum einen kann man mit dem Berufsmaturitätszeugnis direkt an der Fachhochschule in einem berufsverwandten Fachbereich studieren. Zum anderen kann man über die Ergänzungsprüfung Passerelle auch Zugang zu den universitären Hochschulen erhalten.

Lese auch unseren Artikel «Welche der BMS-Ausrichtungen soll ich wählen?».

Ausserdem konnte man die BMS seit 1993 auch nach der beruflichen Grundbildung besuchen, also nach der Lehre. Neben der Option Berufsmaturitätsschule während der Lehre («BM 1») gab es also noch die zweite Option der Berufsmaturitätsschule nach der Lehre («BM 2»). Mittlerweile gibt es mit einer dritten Option, der «BM 1 flex», die Möglichkeit, während der Lehre mit der BMS zu beginnen, diese aber erst nach der Lehre zu beenden. Allerdings ist die «BM 1 flex»-Option nur bei bestimmten Lehren möglich.

 

Statistiken zur BMS

Im Jahr 2023 haben rund 13’500 Personen einen Berufsmaturitätsabschluss in der Schweiz erworben. Die gymnasiale Maturität haben im Vergleich dazu rund 19'500 Personen erhalten. 

Der Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt unter den Personen bis zum 25. Altersjahr im Falle der Berufsmaturität 15,5 % (Berufsmaturitätsquote) und bezüglich der gymnasialen Maturität 23,2 % (gymnasiale Maturitätsquote). Die Fachmaturitätsquote beträgt 4,2 %. Im Ganzen lag die Maturitätsquote in der Schweiz damit im Jahr 2023 bei 42,9 %.

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Projekt «Berufsmaturität 2030» («BM2030»)

Im Jahr 2023 wurde das Projekt «Berufsmaturität 2030» («BM2030») gestartet, welches mittlerweile abgeschlossen ist. Ziel dieses Projektes war es, die Berufsmaturität auch für die Zukunft attraktiv zu halten. Die Jahreszahl 2030 ist das Zieljahr, bis wann die Änderungen an der Berufsmaturität auf dem Arbeitsmarkt Früchte tragen sollen.

Zunächst wurde im Rahmen des Projektes «Berufsmaturität 2030» der Anpassungsbedarf der Berufsmaturität geprüft und im Anschluss die erforderlichen Änderungen vorgenommen, insbesondere in der Berufsmaturitätsverordnung (BMV).

Konkret wurden folgende Ziele gesetzt:

  • Überprüfung und Optimierung der Berufsmaturitätsverordnung (BMV) aus dem Jahr 2009
     
  • Überprüfung und Optimierung des Rahmenlehrplans für die Berufsmaturität aus dem Jahr 2012 
     
  • Entschlackung sowie Digitalisierung der Verfahren zur Anerkennung von Bildungsgängen
     
  • stärkere Zusammenarbeit zwischen den Verbundpartnern und Verbesserung der Information und Kommunikation bezüglich der Berufsmaturität (BM)

 

Berufsmaturitätsverordnung 2026 - wichtigste Änderungen

Im Rahmen der Prüfung des Anpassungsbedarfes sei herausgekommen, dass eine grundlegende Reform der Berufsmaturität nicht notwendig gewesen sei, insbesondere da man bereits heute mit der Berufsmaturität adäquat auf ein Fachhochschulstudium vorbereitet sei. Deswegen sei nur eine Teilrevision der Berufsmaturität vorgenommen worden, und zwar kleinere Anpassungen sowie Präzisierungen.

Diese Teilrevision der Berufsmaturität hat der Schweizer Bundesrat am 13. Juni 2025 durch die Verabschiedung der neuen Berufsmaturitätsverordnung 2026 beendet.

Die wichtigsten Änderungen der Berufsmaturität bzw. der Berufsmaturitätsverordnung (BMV) haben wir nachfolgend aufgelistet:

  • Englisch wird als dritte Sprache bei der Berufsmaturität obligatorisch (Art. 8 BMV).
     
  • Wer die Berufsmaturitätsschule während der Lehre (BM 1) nicht besteht bzw. nicht abschliesst, kann nun die Berufsmaturitätsschule nach der Lehre (BM 2) besuchen (Art. 13 BMV).
     
  • Auch im Falle der Berufsmaturitätsschule nach der Lehre (BM 2) ist nun eine provisorische Semesterpromotion möglich, wenn man die Promotionsvoraussetzungen nicht erfüllt (Art. 16 Abs. 6 BMV). 
     
  • Das interdisziplinäre Arbeiten kann flexibler gestaltet werden (Art. 11 BMV).
     
  • Die Präsentation der interdisziplinären Projektarbeit (IDPA) wurde um eine vertiefende Diskussion der IDPA erweitert (Art. 23 Abs. 7 BMV).
     
  • Der Rahmenlehrplan enthält nun auch Richtlinien zur Verknüpfung von klassischen Lehr-Lern-Methoden mit den Möglichkeiten von digitalen Medien und Anwendungen (Blended Learning) (Art. 12 BMV). 
     
  • Um modernen Lehr-Lern-Methoden wie den Blended-Learning-Angeboten Rechnung zu tragen, wurde der Begriff «BM-Lektion» erweitert, das heisst, unter BM-Lektionen fallen nicht mehr nur schulische Präsenzzeiten (Art. 5 Bst. c BMV).
     
  • Die Notenberechnung wurde bezüglich der anwendbaren Rundungsregeln für aussagekräftigere Semester- und Berufsmaturitätszeugnisse geändert (Art. 23 BMV).
     
  • Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden nun kantonal oder interkantonal vorbereitet und validiert, um die Einheitlichkeit zu gewährleisten (Art. 20 BMV).

Darüber hinaus gibt es noch weitere Änderungen der bisherigen Berufsmaturitätsverordnung, die sich nun in der neuen Berufsmaturitätsverordnung wiederfinden.

Und übrigens: Eine «Berufsmaturitätsverordnung Zürich» gibt es nicht. Bei der «Berufsmaturitätsverordnung» handelt es sich vielmehr um ein gesamtschweizerisches Regelwerk, das vom Schweizerischen Bundesrat erlassen wurde. Es trägt auch den Namen «Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität». Der Bundesrat ist gemäss Artikel 25 Berufsbildungsgesetz für die Regelung der Berufsmaturität zuständig.

Im Kanton Zürich finden sich dennoch Regelungen zum Berufsmaturitätsunterricht und den Abschlussprüfungen der Berufsmaturität, und zwar im Berufsmaturitätsreglement (BMR).

 

Fazit

Das ursprüngliche Ziel der Berufsmaturitäts-Revision war es, die Berufsmaturitätsschule zukunftsfähig zu machen, damit die BMS-Absolventen dem Arbeitsmarkt auch im Jahr 2030 noch gewachsen sind.   

Aber bei den Vorarbeiten zur BMS-Revision hat man festgestellt, dass es im Grundsatz gar keinen Anpassungsbedarf bei der Berufsmaturität gibt. Denn schon heute würde die BMS ihre Schüler adäquat auf ein Fachhochschulstudium vorbereiten, was das Hauptziel der Berufsmaturitätsschule ist.   

Um trotzdem etwas zu optimieren, hat man sich vor allem für mehr Flexibilisierung beim Unterricht und gegenüber den Schülern entschieden. Selbst das neue Englisch-Obligatorium an der BMS kann man unter das Stichwort Flexibilisierung fassen, denn durch das Beherrschen einer weiteren Fremdsprache haben die BMS-Absolventen noch mehr Möglichkeiten auf dem zukünftigen Arbeitsmarkt.

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Quellen

 

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