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Welche Gymi-Noten brauche ich zum Bestehen der Probezeit am Gymnasium?

Wer die Probezeit am Gymnasium bestehen will, braucht ausreichende Gymi-Probezeit-Noten. Welche Noten genau zum Bestehen erforderlich sind, haben wir für den Kanton Zürich und den Kanton Aargau nachfolgend aufgeführt. 

Zunächst erklären wir aber, was überhaupt die Bedeutung der Gymi-Probezeit in der Schweiz ist, wie lange die Gymi-Probezeit dauert und dann führen wir die zum Bestehen erforderlichen Gymi-Probezeit-Noten auf. 

Anschliessend gehen wir noch auf weitere Fragen rund um die Gymi-Probezeit ein, und zwar wie die optimale Gymi-Probezeit-Vorbereitung erfolgt, welche Nachhilfeangebote es gibt und was man tun kann, wenn man die Gymi-Probezeit nicht besteht.

Hier findest du passende Gymi-Probezeit-Vorbereitungskurse 

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Probezeit im Gymi in der Schweiz?

Wenn in der Schweiz von Probezeit im Gymi die Rede ist, meint man damit in der Regel einen Zeitraum von mehreren Monaten am Gymnasium, den man bestehen muss, um definitiv am Gymnasium aufgenommen zu werden. 

Aber nicht in allen Kantonen muss man eine solche Gymi-Probezeit absolvieren bzw. nicht unter allen Umständen. Im Kanton Aargau zum Beispiel entfällt die Gymi-Probezeit, wenn man am Ende der letzten Bezirksschulklasse einen Notendurchschnitt von mindestens 4,7 in den übertrittsrelevanten Fächern erreicht hat sowie mindestens die Note 4,0 in den Kernfächern Mathematik und Deutsch.

Unter bestimmten Umständen kennt man allerdings auch im Kanton Aargau eine Probezeit am Gymnasium, und zwar, sofern man die nötigen Noten für die definitive Aufnahme am Gymnasium am Ende der letzten Bezirksschulklasse nicht erreicht. Allerdings muss man für die sogenannte provisorische Aufnahme zum Gymnasium im ersten Semester der letzten Bezirksschulklasse mindestens einen Notendurchschnitt von 4,7 in den übertrittsrelevanten Fächern erreichen sowie mindestens die Note 4,0 in den Kernfächern Mathematik und Deutsch.

Im Kanton Zürich hingegen ist die Gymi-Probezeit immer zu absolvieren, und zwar sowohl am Langgymnasium als auch am Kurzgymnasium. Wer also definitiv an einem Gymnasium in Zürich aufgenommen werden will, muss zunächst die Gymi-Probezeit bestehen.

Grob kann man sagen, dass es in denjenigen Kantonen eine Gymi-Probezeit gibt, in denen man eine Aufnahmeprüfung zum Gymnasium absolvieren muss, zum Beispiel im Kanton Zürich, im Kanton Schaffhausen, im Kanton Thurgau oder im Kanton St.Gallen. Auch Kantone mit Mischformen, die sowohl den Zugang mit als auch ohne Aufnahmeprüfung zum Gymnasium kennen, haben in der Regel in der einen oder anderen Form eine Gymi-Probezeit, etwa der Kanton Aargau oder der Kanton Solothurn.

Aber selbst in Kantonen, in denen keine Aufnahmeprüfung zum Gymnasium vorgesehen ist, wie etwa Basel-Landschaft, kann es eine Probezeit am Gymnasium geben.

Wie lange dauert die Probezeit im Gymnasium in der Schweiz?

In der Regel dauert die Probezeit am Gymnasium in der Schweiz ein Semester (6 Monate), etwa im Kanton Zürich, im Kanton Thurgau, im Kanton St.Gallen, im Kanton Aargau oder im Kanton Solothurn.

Es gibt aber auch Sonderfälle, etwa im Kanton Schaffhausen, wo die Probezeit höchstens ein 1 Semester dauern darf, aber auch schon vorher beendet sein kann, da die Probezeit in zwei Phasen unterteilt ist: wer die 1. Phase nicht besteht, muss bereits vorzeitig das Gymnasium verlassen, also vor Ablauf des 1. Semesters.

Welche Gymi-Probezeit-Noten brauche ich zum Bestehen?

Welche Gymi-Probezeit-Noten für das Bestehen der Probezeit am Gymnasium erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Kanton ab. Beispielhaft führen wir hier die erforderlichen Gymi-Probezeit-Noten für den Kanton Zürich und den Kanton Aargau auf:

Gymi-Probezeit-Noten im Kanton Zürich

Welche Gymi-Probezeit-Noten man im Kanton Zürich benötigt, um die Probezeit zu bestehen und damit definitiv am Gymnasium aufgenommen zu werden, folgt aus §§ 8 und 57 VAM sowie § 13b Abs. 2 Aufnahmereglement in Verbindung mit dem «Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich». In Letzterem steht in § 9:

«Die Bedingungen für die Promotion sind erfüllt, wenn in allen Promotionsfächern, die in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet werden, 
a. die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und 
b. nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt werden.»

Aus der ungleichen Summenregel zu Buchstabe a. folgt also, dass die schlechten Noten schwerer wiegen als die guten Noten. Der Gedanke dahinter ist, dass man nicht mit einer einzigen sehr guten Note mehrere schlechte Noten ausgleicht. Aber ohnehin darf man nur drei Noten unter 4 haben, wie aus Buchstabe b. folgt.

Die Promotionsfächer in der Gymi-Probezeit am Langzeitgymnasium im Kanton Zürich sind:

  • Deutsch, Französisch, Englisch, Latein, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Geschichte, Geografie, Bildnerisches Gestalten und Musik, sofern diese Fächer in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet werden
     
  • Wenn Bildnerisches Gestalten und Musik gleichzeitig im Grundlagenfach unterrichtet werden, zählt das gerundete Mittel aus beiden Noten. Falls das Mittel eine Viertelnote ergibt, muss man diese auf die nächste ganze oder halbe Note aufrunden.

Die Promotionsfächer in der Gymi-Probezeit am Kurzzeitgymnasium im Kanton Zürich sind:

  • Die Grundlagenfächer gemäss den Bestimmungen des Bundesrates und der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar / 15. Februar 1995 sowie die Fächer Informatik und Einführung in Wirtschaft und Recht, sofern diese Fächer in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet werden
     
  • Wenn Bildnerisches Gestalten und Musik gleichzeitig im Grundlagenfach unterrichtet werden, zählt das gerundete Mittel aus beiden Noten. Falls das Mittel eine Viertelnote ergibt, muss man diese auf die nächste ganze oder halbe Note aufrunden.

Gymi-Probezeit-Noten im Kanton Aargau

Welche Gymi-Probezeit-Noten man im Kanton Aargau benötigt, um die Probezeit zu bestehen und damit definitiv am Gymnasium aufgenommen zu werden, steht in der «Verordnung über die Promotion und die Maturität an den Mittelschulen (Maturitätsverordnung)». Dort steht in § 6:

«Schülerinnen und Schüler werden nach der Probezeit definitiv aufgenommen beziehungsweise am Ende des Schuljahrs in die nächsthöhere Klasse befördert, wenn in den Promotionsfächern
a)     die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und 
b)     nicht mehr als 4 Noten beziehungsweise im Falle der Schülerinnen und Schüler im Lehrgang für Leistungssportlerinnen und -sportler nicht mehr als 3 Noten unter 4 erzielt wurden.»

Die Promotionsfächer in der Gymi-Probezeit im Kanton Aargau sind:

  • Die Grundlagenfächer bzw. die Fachbereiche Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Bildnerisches Gestalten oder Musik (mit Instrumentalunterricht), Chemie, Biologie, Geschichte, Geografie, Informatik und das Akzentfach

Welche Regeln gelten sonst noch während der Probezeit im Gymnasium?

Grundsätzlich kann man sagen, dass im Übrigen während der Probezeit am Gymnasium die gleichen Regeln gelten wie sonst auch. Aber es kann durchaus Abweichungen von den normalen Regeln des Gymnasiums in der Probezeit geben, die unter anderem in einem Reglement des Kantons oder der jeweiligen Kantonsschule niedergelegt sein können. 

Gymi-Probezeit-Vorbereitung und Nachhilfe

Gibt es Nachhilfeangebote für Schüler in der Gymi-Probezeit? Ja, die gibt es sowohl vor als auch während der Gymi-Probezeit. Denn zum einen kann man an Vorkursen als Gymi-Probezeit-Vorbereitung teilnehmen. Zum anderen kann man auch probezeitbegleitende Nachhilfe-Kurse belegen. 

Gymi-Probezeit-Vorkurse und -Begleitkurse 

Lese auch unseren Artikel «Gymi-Probezeit bestehen - so schafft es Ihr Kind».

Welche privaten Nachhilfeinstitute sind auf Gymi-Probezeit spezialisiert?

Es gibt verschiedene private Nachhilfeinstitute, die Kurse vor und während der Gymi-Probezeit anbieten, darunter insbesondere das Nachhilfe-Institut Lern-Forum im Kanton Zürich. Das Lern-Forum bietet in Zürich sowohl Gymi-Probezeit-Vorkurse in den Sommerferien an, die also vor dem Beginn der Gymi-Probezeit stattfinden, als auch Gymi-Probezeit-Begleitkurse, die während der Probezeit stattfinden, als schulbegleitende Kurse während der Regelunterrichtszeit und als Ferienkurse in den Herbstferien.

Und wie melde ich mich bei einem Nachhilfeanbieter für Gymi-Probezeit an? Für die Anmeldung bei einem Vorkurs und/oder probezeitbegleitenden Vorbereitungskurs kannst du einfach auf folgenden Button klicken und gelangst dann zu einer Seite, auf der die verschiedenen Kurse aufgelistet sind:

Gymi-Probezeit-Vorbereitungskurse

Gymi-Probezeit nicht bestanden, was nun?

Hat man im Kanton Aargau die Gymi-Probezeit nicht bestanden, kann man es im nächsten Jahr erneut versuchen, muss dazu dann allerdings die Aufnahmeprüfung machen und bestehen, da die prüfungsfreie Qualifizierung für die Aufnahme am Gymnasium über den entsprechenden Notendurchschnitt der Bezirksschule nur zum einmaligen Eintritt ins Gymnasium berechtigt.

Wer im Kanton Zürich die Probezeit am Langzeitgymnasium nicht bestanden hat und am Traum vom Gymnasium festhalten will, kann nach der 2. oder 3. Sekundarklasse ans Kurzgymnasium wechseln, vorausgesetzt er besteht die zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP). Ist diese Kurzgymi-Prüfung bestanden, muss man aber auch am Kurzgymnasium die Probezeit bestehen.

Lese auch unseren Artikel «Gymi-Probezeit am Langzeitgymnasium in Zürich noch härter als Gymiprüfung».

Schüler, die in Zürich die Probezeit am Kurzgymnasium nicht bestanden haben, können diese Gymi-Probezeit zwar wiederholen, müssen dazu aber erneut die zentrale Aufnahmeprüfung zum Kurzgymnasium bestehen

Hat man an den staatlichen Gymnasien alle Chancen aufgebraucht, kann man eventuell noch an einem Privat-Gymnasium aufgenommen werden, wenn man die dortigen Aufnahmebedingungen erfüllt. Allerdings sind private Gymnasien in der Regel kostenpflichtig.

Jetzt mit Gymi-Probezeit-Vorbereitung beginnen

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