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Zur Symbolisierung der Kanti-Aufnahmeprüfung werden auf diesem Symbolfoto hier Schüler gezeigt, die gerne an die Kantonsschule im Kanton Aargau übertreten würden.
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Kanti-Aufnahmeprüfung im Kanton Aargau in bestimmten Fällen

Publiziert: 27.11.2024, 00:00   Aktualisiert: 10.09.2026, 14:34

Grundsätzlich können im Kanton Aargau diejenigen Schüler prüfungsfrei an die Kantonsschule (Gymnasium) übertreten, die im ersten oder zweiten Semester der letzten Bezirksschulklasse die erforderlichen Noten haben. Wer diese Noten nicht erreicht, kann im Kanton Aargau eine Kanti-Aufnahmeprüfung (Gymiprüfung) machen, um an die Kantonsschule übertreten zu können.

Es gibt aber auch noch weitere Konstellationen, in denen man durch das erfolgreiche Ablegen der Gymiprüfung ans Gymnasium wechseln kann. Im folgenden Beitrag haben wir die Fälle aufgeführt, in denen man an der einmal jährlich stattfindenden Aufnahmeprüfung zur Kantonsschule im Aargau teilnehmen kann. Ausserdem erklären wir Inhalt und Ablauf der Kanti-Aufnahmeprüfung im Kanton Aargau. Und schliesslich geben wir einen Tipp, wo man Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Kantiprüfung bekommt.

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Inhaltsverzeichnis

 

Teilnahme-Voraussetzungen für Kanti-Aufnahmeprüfung

Wie eingangs bereits erwähnt, gibt es verschiedene Fall-Konstellationen, unter denen man an der Kanti-Aufnahmeprüfung im Kanton Aargau teilnehmen darf, und zwar die Folgenden:

  • Im Abschlussjahr der Bezirksschule sind der Notendurchschnitt und/oder die Noten in den Kernfächern zu schlecht.
  • Ein Schüler möchte von einer Privatschule ans Gymnasium übertreten.
  • Ein Schüler zieht neu in den Kanton Aargau und war zuvor auf einer gleichwertigen Schule in der entsprechenden Klassenstufe.

In den nachfolgenden Abschnitten gehen wir jeweils einzeln auf diese drei Möglichkeiten ein, an der Aufnahmeprüfung zur Kantonsschule bzw. zum Gymnasium (Gymiprüfung) im Aargau teilzunehmen.

 

Kanti-Aufnahmeprüfung wegen nicht erreichten Noten in Bezirksschule

Im Kanton Aargau gibt es die sogenannte Bezirksschule, auch Progymnasium oder Untergymnasium genannt, die nach der sechsjährigen Primarschule vom 7. bis 9. Schuljahr dauert.

Wer einen Notendurchschnitt von 4,7 in den übertrittsrelevanten Fächern und in den Kernfächern Deutsch und Mathematik die Note 4,0 im ersten Semester der letzten Bezirksschulklasse erreicht, kann provisorisch beim Gymnasium im Aargau aufgenommen werden. Wer diesen Notendurchschnitt und diese Noten im zweiten Semester der letzten Bezirksschulklasse erreicht, hat sich für die definitive Aufnahme am Gymnasium qualifiziert.

Alle anderen, die also weder im ersten noch im zweiten Semester der letzten Bezirksschulklasse die erforderlichen Noten erreichen, haben trotzdem noch eine Chance, an der Kantonsschule (Kanti) im Kanton Aargau aufgenommen zu werden. Dazu müssen diese Schüler die Abschlussklasse der öffentlichen Bezirksschule erfolgreich abgeschlossen haben und dann an der jährlichen Aufnahmeprüfung zur Kanti (Gymiprüfung) erfolgreich teilnehmen. Allerdings kann diese sogenannte Kanti-Aufnahmeprüfung erst im Folgejahr des Abschlusses der Bezirksschule gemacht werden.

Weitere Voraussetzung für den Übertritt ans Gymnasium bzw. an die Kantonsschule: In der Regel werden nur Schüler an der Kantonsschule aufgenommen, die zum Zeitpunkt des Eintritts in die Kantonsschule unter 18 Jahre alt sind.

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Gymiprüfung für Übertritt von Privatschule ans Gymnasium

Eine weitere Möglichkeit über die Teilnahme an der jährlichen Kanti-Aufnahmeprüfung ans Gymnasium überzutreten, ist eine Vorbildung durch eine der Bezirksschule gleichwertigen Privatschule. Unterschieden wird hier zwischen der «Aufnahme aus kantonal anerkannten Privatschulen ohne Differenzierung nach Leistungszügen und aus privater Schulung» und der «Aufnahme aus kantonal anerkannten Privatschulen mit Differenzierung nach Leistungszügen».

Bei der «Aufnahme aus kantonal anerkannten Privatschulen ohne Differenzierung nach Leistungszügen und aus privater Schulung» müssen Schüler, die in die 1. Klasse der Kantonsschule eintreten möchten, die Kanti-Aufnahmeprüfung absolvieren.

Bei der «Aufnahme aus kantonal anerkannten Privatschulen mit Differenzierung nach Leistungszügen» können sich Schüler, die das strukturelle 11. Schuljahr (inklusive 2 Jahre Kindergarten) auf Bezirksschulniveau absolvieren, zur Kanti-Aufnahmeprüfung anmelden. Gleiches gilt für Schüler, die bereits einen Abschluss auf Bezirksschulniveau haben.

 

Aufnahmeprüfung zur Kantonsschule als Neuzuzüger in den Kanton Aargau

Auch wer neu in den Kanton Aargau gezogen ist (Zuzüger, Neuzuzüger, Zugezogene), kann an der Aufnahmeprüfung zur Kantonsschule teilnehmen, sofern der Zugezogene eine Vorbildung hat, die von der entsprechenden Stufe von einer gleichwertigen Schule vermittelt wurde.

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Inhalt und Ablauf der Aufnahmeprüfung zur Aargauer Kantonsschule

Die Aargauer Aufnahmeprüfung zur Kantonsschule (Gymnasium) besteht aus schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik.

Wer die Aufnahmeprüfung besteht, ist zur definitiven Aufnahme am Gymnasium berechtigt, und zwar einmalig zu Beginn eines der beiden Schuljahre, die auf die Aufnahmeprüfung folgen.

Hat man die Kanti-Aufnahmeprüfung nicht bestanden, kann man diese einmal wiederholen.

Inhaltlich orientiert sich die Kanti-Aufnahmeprüfung am Anforderungsprofil der Kantonsschule (Gymnasium). Das heisst, dass Fachkompetenzen abgeprüft werden, welche grundlegend für den Übertritt in die 1. Klasse am Gymnasium sind. Die abgeprüften Fachkompetenzen basieren auf den Lehrplänen, die für die Abschlussklasse an der Bezirksschule gelten. Konkret bestehen die Prüfungen in den einzelnen Fächern aus den folgenden Inhalten:

Prüfungsfach Deutsch

Anhand einer Textvorlage (in etwa 1 Seite eines Sachtextes oder eines literarischen Textes) müssen die Prüflinge drei Prüfungsteile bearbeiten (ohne Hilfsmittel), und zwar:

  • Textverständnis: zusammenfassen, umformulieren, erläutern, interpretieren von Textpassagen
  • Sprachbetrachtung: Rechtschreibung, Grammatik, Wortschatz
  • Kurzaufsatz: Man kann wählen zwischen zwei Schreibaufgaben zu verschiedenen Textsorten; der Aufsatz muss mindestens 250 Wörter lang sein.

Prüfungsfach Mathematik

Die Mathematik-Prüfung hat insbesondere Arithmetik, Algebra und Geometrie (Berechnungen sowie Konstruktionen) zum Gegenstand, aber auch andere im aktuellen Bezirksschul-Lehrplan aufgeführte Kompetenzen. Der Schwerpunkt der Korrektur der Prüfungsleistungen liegt bei der Bewertung vom Lösungsweg (Korrektheit von der Argumentation, von den algebraischen Umformungen bzw. von den Konstruktionsschritten).

Als Hilfsmittel dürfen Taschenrechner verwendet werden, die nicht programmierbar sind und kein Computeralgebrasystem haben. Ausserdem dürfen Zirkel und Geodreieck verwendet werden. Alle diese Hilfsmittel müssen von den Kandidaten selbst mitgebracht werden.

 

Bestanden ist die Aufnahmeprüfung zum Gymnasium (Kanti-Aufnahmeprüfung), wenn im Prüfungsfach Deutsch und im Prüfungsfach Mathematik jeweils mindestens eine 4 als Note erreicht wurde. 

 

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