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Schulsystem Aargau - einfach erklärt

Das Schulsystem im Aargau besteht aus verschiedenen Schulstufen und Schultypen bzw. Abschlüssen.

Im folgenden Beitrag finden Sie viele hilfreiche Informationen zum Aargauer Schulsystem. Wir erklären, wie das Schulsystem vom Kanton Aargau, das Teil vom Bildungssystem Aargau ist, aufgebaut ist, und stellen die verschiedenen Schulstufen und Schultypen bzw. Abschlüsse vor sowie die Übertrittsbedingungen.

Frühzeitig auf Bezirksschule vorbereiten, um später ans Gymnasium gehen zu können.

 

    Das Wichtigste in Kürze:

    • Das Schulsystem im Aargau besteht im Grundsatz aus 6 Stufen: Kindergarten (Vorschulstufe), Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II und Tertiärstufe.

     

    • Im Unterschied zum Schulsystem vom Kanton Zürich gibt es im Schulsystem vom Aargau die dreijährige Bezirksschule; dafür gibt es aber nur einen Gymnasium-Typ im Aargau, mit einer Dauer von vier Jahren.

     

    • Ein Bezirksschul-Abschluss ist die Voraussetzung für den Übertritt ans Gymnasium.

     

    • Wer es nach der Primarschule nicht an die Bezirksschule schafft, kann unter bestimmten Voraussetzungen später von der Sekundarschule an die Bezirksschule wechseln.

     

    • Statt einer Handelsmittelschule gibt es im Schulsystem im Kanton Aargau die Wirtschaftsmittelschule.

     

     

    Inhaltsverzeichnis

     

    Grundstruktur vom Schulsystem Aargau

    Das Schulsystem im Aargau, also das Schulsystem im Kanton Aargau, ist grob in die folgenden 6 Stufen unterteilt:

    • Kindergarten/ Vorschulstufe
    • Primarstufe
    • Sekundarstufe I
    • Sekundarstufe II
    • Tertiärstufe

    Im Rahmen des Schulsystems vom Aargau unterscheidet man des Weiteren die obligatorische Schulzeit und die nicht-obligatorische Schulzeit. Die obligatorische Schulzeit, also diejenige Zeit, in der eine Schulpflicht gilt, beginnt mit dem Kindergarten (2 Jahre), gefolgt von der Primarschule (6 Jahre) und abgeschlossen mit der Oberstufe (3 Jahre). Insgesamt dauert die obligatorische Schulzeit - auch Volksschule genannt - 11 Jahre im Kanton Aargau

    Während der obligatorischen Schulzeit ist der Unterricht an den staatlichen Schulen kostenlos, also auch der Kindergarten. Zusätzlich erhalten die Schüler von den Gemeinden Lehrmittel und Schulmaterialien unentgeltlich.

    Der Kanton Aargau verspricht, dass jedes Kind Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Bildung hat.

    Ferner unterscheidet man im Schulsystem Aargau zwischen öffentlichen und privaten Schulen. Allerdings kann die Schulpflicht durch den Besuch von privaten Schulen bzw. privaten Kindergärten nur erfüllt werden, wenn der Privatkindergarten beziehungsweise die Privatschule bewilligt sind. Im Falle einer privaten Schulung zuhause muss diese der zuständigen Schulführung gemeldet und Nachweise des genügenden Unterrichts erbracht werden, damit die Schulpflicht erfüllt werden kann. 

     

    Die einzelnen Schulstufen und Schultypen bzw. Abschlüsse

    Das Schulsystem vom Aargau unterteilt sich in verschiedene zeitliche Stufen. Pro Stufe gibt es teilweise mehrere Schultypen bzw. Abschlüsse.

     

    Kindergarten/ Vorschulstufe

    Der Kindergarten - auch Vorschulstufe genannt - markiert den Beginn der Schulpflicht im Kanton Aargau. Die Pflicht, in den Kindergarten zu gehen, beginnt für alle Kinder, die bis zum 31. Juli ihren 4. Geburtstag feiern. Die Kindergartenzeit startet dann im darauffolgenden August.

    Im Kindergarten werden die Persönlichkeitsentwicklung, Selbständigkeit und die Bildung von Selbstvertrauen des Kindes gefördert, sowie die Sozial- und Sachkompetenz. Der Kindergarten bereitet die Kinder ausserdem auf das schulische Lernen vor. Grundsätzlich ist die Unterrichtssprache im Kindergarten Schweizerdeutsch (Mundart).

     

    Übertritt vom Kindergarten an die Primarschule

    Der Übertritt vom Kindergarten an die Primarschule erfolgt auf Empfehlung der Kindergartenlehrperson, welche dabei die Entwicklung des Kindes berücksichtigt, und zwar bezüglich der im Aargauer Lehrplan beschriebenen Kompetenzen sowie der Prognose der weiteren Kompetenzentwicklung.

    Die Kindergartenlehrperson kann aber auch zum Schluss kommen, dass das Kind nicht für den Übertritt an die Primarschule bereit ist, und stattdessen den Übertritt in die Einschulungsklasse, den Übertritt in ein entsprechendes Angebot für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen oder die Wiederholung des zweiten Kindergartenjahres empfehlen.

    Zwischen Februar und April des zweiten Kindergartenjahres führt die Kindergartenlehrperson mit den Eltern das sogenannte Übertrittsgespräch durch, in dem die Kindergartenlehrperson den Eltern die Empfehlung bezüglich des Kindes erklärt. Bei der Empfehlung hat sich die Lehrperson auf das sogenannte Beurteilungsdossier zu stützen, in dem die Lehrperson Leistungsproben des Kindes gesammelt hat, darunter aussagekräftige Arbeiten, Zeichnungen, Fotos von Bastelarbeiten und Selbsteinschätzungen des Kindes.

    Wenn sich die Kindergartenlehrperson und die Eltern nicht einig über den weiteren Weg des Kindes werden, entscheidet darüber die zuständige Stelle der Gemeinde.

     

    Primarstufe

    Auf die Vorschulstufe (Kindergarten) folgt die Primarstufe mit der Primarschule, welche 6 Jahre dauert und die Klassen 1 bis 6 umfasst.

     

    Einschulungsklasse

    Wenn Kinder noch nicht in allen Teilen schulfähig sind, besteht in grösseren Gemeinden die Möglichkeit, dass diese Kinder eine sogenannte Einschulungsklasse (EK) besuchen. In der Einschulungsklasse wird der Lehrstoff der 1. Primarschulklasse auf zwei Jahre verteilt. In der Regel treten die Schüler aus der Einschulungsklasse nach diesen zwei Jahren definitiv in die 2. Klasse der Primarschule über.

     

    Übertritt von Primarschule in die Oberstufe

    Der Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe (Realschule, Sekundarschule oder Bezirksschule) erfolgt ebenfalls im Empfehlungsverfahren. Die Primarlehrperson gründet ihre Empfehlung auf das Beurteilungsdossier und den Zwischenbericht der 6. Klasse. Im Beurteilungsdossier befinden sich von der Lehrperson gesammelte Leistungsproben der Schüler, darunter Prüfungen, aussagekräftige Arbeiten und Beurteilungsbögen. Werden sich die Eltern und die Klassenlehrperson über den Schultyp, an den das Kind übertreten soll, nicht einig, hat die zuständige Stelle der Gemeinde über die Zuweisung zu entscheiden.

    Das Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau hat im Merkblatt «Informationen zum Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe und zum Wechsel des Leistungstyps innerhalb der Oberstufe» genaue Vorgaben gemacht, wann die Primarlehrperson eine Empfehlung zur Bezirksschule, wann zur Sekundarschule und wann zur Realschule aussprechen soll.

    Voraussetzungen für Empfehlung zur Bezirksschule

    • gute bis sehr gute Leistungen in den Kernfächern (aufgrund der Beurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse)
    • überwiegend gute Leistungen in den Erweiterungsfächern (aufgrund der Beurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse)
    • besondere Auszeichnung der Schüler in Bezug auf Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit und Auffassungsgabe     
    • günstige Entwicklungsprognose für Verbleib in Bezirksschule

    Voraussetzungen für Empfehlung zur Sekundarschule

    • überwiegend gute Leistungen in den Kernfächern (aufgrund der Beurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse)
    • überwiegend genügende bis gute Leistungen in den Erweiterungsfächern (aufgrund der Beurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse)     
    • Auszeichnung der Schüler in Bezug auf Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit sowie Auffassungsgabe
    • günstige Entwicklungsprognose für Verbleib in Sekundarschule   

    Voraussetzungen für Empfehlung zur Realschule

    • überwiegend genügende Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern (aufgrund der Beurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse)

    Lesen Sie auch unseren Artikel «Schulkarriere im Kanton Aargau planen - auf die 5. Klasse kommt es an».

     

    Sekundarstufe I/ Oberstufe

    In der Sekundarstufe I - auch Oberstufe genannt - gibt es im Kanton Aargau die drei bereits erwähnten Schultypen:

    • Realschule
    • Sekundarschule
    • Bezirksschule  

    Die Schulzeit bei allen drei dieser Schultypen dauert drei Jahre.

     

    Realschule

    Die Realschule vermittelt den Schülern eine breite Allgemeinbildung. Mit dem Realschul-Abschluss können sich die Schüler für eine Berufslehre bewerben.

     

    Sekundarschule

    Die Sekundarschule vermittelt den Schülern eine erweiterte Grundausbildung. Mit dem Sekundarschul-Abschluss können sich die Schüler für eine Berufslehre bewerben oder an die Fachmittelschule (FMS), Wirtschaftsmittelschule (WMS), Informatikmittelschule (IMS) oder Berufsmittelschule (BMS) übertreten, wobei ein prüfungsfreier Übertritt an die genannten Mittelschulen nur bei Vorliegen folgender Noten möglich ist:

    Wer diese Notenanforderungen nicht erfüllt, kann sich für die Aufnahmeprüfung zur FMS, WMS, IMS oder BMS anmelden und im Falle des Bestehens der Prüfung an die jeweilige Mittelschule übertreten.

     

    Bezirksschule

    Im Schulsystem Aargau gibt es im Unterschied zum Schulsystem Zürich die sogenannte Bezirksschule, welche ein Oberstufentyp mit hohen Leistungsanforderungen ist. 

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    Nur mit einem Bezirksschul-Abschluss können Schüler im Kanton Aargau ans Gymnasium wechseln. Daneben steht den Schülern auch die Berufslehre offen oder der Gang an Fachmittelschule (FMS), Wirtschaftsmittelschule (WMS), Informatikmittelschule (IMS) oder Berufsmittelschule (BMS), wobei ein prüfungsfreier Übertritt an Gymnasium und Mittelschulen nur bei Vorliegen bestimmter Noten möglich ist.

    Für den prüfungsfreien Übertritt an das Gymnasium müssen Schüler der 3. Bezirksschulklasse folgende Noten erreicht haben:

    Wer diese Notenanforderungen nicht erfüllt, kann sich für die Aufnahmeprüfung zum Gymnasium anmelden und im Falle des Bestehens der Prüfung an das Gymnasium übertreten.

    Folgender Artikel könnte Sie auch interessieren: «Kanti-Aufnahmeprüfung im Kanton Aargau in bestimmten Fällen»

    Für den prüfungsfreien Übertritt an WMS, IMS, FMS und BMS müssen Schüler der 3. Bezirksschulklasse folgende Noten erreicht haben:

    Wer diese Notenanforderungen nicht erfüllt, kann sich für die Aufnahmeprüfung zur FMS, WMS, IMS und BMS anmelden und im Falle des Bestehens der Prüfung an die jeweilige Mittelschule übertreten.

    Jetzt auf Übertritt zur Bezirksschule vorbereiten!

     

    Schultypenwechsel in der Oberstufe

    Schüler der Realschule und der Sekundarschule können aufgrund des Empfehlungsverfahrens am Ende eines jeden Schuljahres auch in einen höheren Schultyp wechseln; also von der Realschule in die Sekundarschule oder von der Sekundarschule in die Bezirksschule. Ein solcher Schultypenwechsel kann mit oder ohne eine Repetition des Schuljahres erfolgen. Wenn er ohne Repetition erfolgt, ist der Schultypenwechsel von der für den Entscheid zuständigen Stelle der Gemeinde zu prüfen. 

    Ausserdem besteht die Möglichkeit, dass Schüler mit ausserordentlich guten Leistungen in den Kernfächern schon nach dem ersten Semester der 1. Oberstufenklasse in den nächsthöheren Schultyp wechseln, sofern sie eine Empfehlung der Klassenlehrperson dafür bekommen. Eine Repetition des Schuljahrs ist in diesem Fall nicht nötig.

     

    Sekundarstufe II

    Im Anschluss an die Sekundarschule stehen den Schülern im Schulsystem Aargau insbesondere folgende Wege offen, sofern man etwaig vorhandene Aufnahmebedingungen erfüllt:

    • Berufliche Grundbildung: Lehre oder Lehre und Berufsmittelschule (BMS) mit Berufsmaturität
    • Fachmittelschule (FMS)
    • Wirtschaftsmittelschule (WMS)
    • Informatikmittelschule (IMS)

    Wer die Bezirksschule abschliesst, hat zusätzlich auch noch die Möglichkeit, ans Gymnasium zu gehen.

     

    Berufliche Grundbildung: Lehre oder Lehre und Berufsmittelschule (BMS) mit Berufsmaturität

    Nach der Sekundarstufe I können Schüler der Realschule, Sekundarschule oder der Bezirksschule mit der beruflichen Grundbildung in Form einer Lehre beginnen. Dabei können sie entweder einen Beruf mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) wählen oder einen Beruf mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ). Die EBA-Lehre dauert 2 Jahre. Die EFZ-Lehre dauert je nach Beruf drei oder vier Jahre.

    Wer eine EFZ-Lehre macht, kann neben dem EFZ auch noch die Berufsmaturität erwerben (BM I). Dazu muss man an Allgemeinbildungsunterricht einer Berufsmittelschule (BMS) teilnehmen und die entsprechenden Prüfungen bestehen. Alternativ kann man die Berufsmaturität auch nach der EFZ-Lehre erwerben (BM II), entweder als Vollzeitlehrgang (Dauer 1 Jahr) oder berufsbegleitend (Dauer 2 Jahre). Der Zugang zur Berufsmittelschule erfolgt bei einem bestimmten Notendurchschnitt prüfungsfrei, anderenfalls über das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (siehe oben).

    Schüler, die nach der Abschlussklasse der Sekundarstufe I noch keine direkte Anschlusslösung haben, können vollschulische oder mit Praktika kombinierte Brückenangebote in Anspruch nehmen. In der Regel dauern diese Angebote ein Jahr. Die Brückenangebote zielen darauf, die Allgemeinbildung der Schüler zu vertiefen und die Persönlichkeit des Schülers mit Blick auf die angestrebte berufliche Laufbahn gezielt zu fördern und zu entwickeln. Ausserdem erhalten die Schüler Unterstützung, um einen Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz zu finden.

     

    Fachmittelschule (FMS)

    Die Fachmittelschule (FMS) dauert drei Jahre im Kanton Aargau, um den Fachmittelschulausweis zu erlangen, oder vier Jahre, wenn man zusätzlich die Fachmaturität erwerben will. 

    Die FMS verbindet die Vermittlung von Allgemeinbildung und berufsfeldorientierter Ausbildung in einem der folgenden Berufsfelder: «Gesundheit/Naturwissenschaften», «Pädagogik», «Soziale Arbeit», «Kommunikation und Information» oder «Gestaltung und Kunst».

    Der Zugang zur Fachmittelschule erfolgt bei einem bestimmten Notendurchschnitt prüfungsfrei, anderenfalls über das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (siehe oben).

     

    Wirtschaftsmittelschule (WMS)

    Die Wirtschaftsmittelschule (WMS) dauert vier Jahre im Kanton Aargau und führt zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) «Kaufmann» sowie zur Berufsmaturität «Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft)».

    Die WMS verbindet kaufmännische Berufsbildung mit einer breiten Allgemeinbildung.

    Der Zugang zur Wirtschaftsmittelschule erfolgt bei einem bestimmten Notendurchschnitt prüfungsfrei, anderenfalls über das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (siehe oben).

     

    Informatikmittelschule (IMS)

    Die Informatikmittelschule (IMS) dauert vier Jahre im Kanton Aargau und führt zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) «Informatiker Applikationsentwicklung» und einer Berufsmaturität «Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft)».

    Die IMS verbindet die Vermittlung von Allgemeinbildung mit einer Informatikausbildung und einer kaufmännischen Berufsbildung.

    Der Zugang zur Informatikmittelschule erfolgt bei einem bestimmten Notendurchschnitt prüfungsfrei, anderenfalls über das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (siehe oben).

     

    Gymnasium

    Das Gymnasium dauert im Kanton Aargau vier Jahre und führt zur gymnasialen Maturität. Vermittelt wird eine breite Allgemeinbildung.

    Wer es in der Sekundarstufe II nicht ans Gymnasium geschafft hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Erwachsener (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) auf dem zweiten Bildungsweg die gymnasiale Erwachsenenmatura an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (AME) machen. Der Maturitätslehrgang dauert dort dreieinhalb Jahre.

    Der Zugang zum Gymnasium erfolgt bei einem bestimmten Notendurchschnitt prüfungsfrei, anderenfalls über das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (siehe oben).

     

    Tertiärstufe

    Die Tertiärstufe teilt sich im Schulsystem Aargau in die höhere Berufsbildung (Tertiär B) und die Hochschulen (Tertiär A) auf.

     

    Höhere Berufsbildung

    Die höhere Berufsbildung steht Personen offen, die eine EFZ-Lehre oder eine Maturität (FMS, BMS, WMS, IMS, Gymnasium) abgeschlossen haben; in der Regel wird ausserdem mehrjährige Berufserfahrung verlangt. Der Fachmittelschulausweis qualifiziert auch ohne Berufserfahrung direkt für bestimmte Ausbildungen an der höheren Fachschule (HF).

    Zur höheren Berufsbildung gehören neben den höheren Fachschulen (HF), die man mit dem Diplom HF (eidgenössisch anerkannt) abschliessen kann, auch die höheren Fachprüfungen (HFP) (eidgenössisches Diplom) und Berufsprüfungen (BP) (eidgenössischer Fachausweis).

     

    Hochschulen

    Bei den Hochschulen gibt es Fachhochschulen (FH), Pädagogische Hochschulen (PH), Universitäten und Eidgenössische Technische Hochschulen (ETH).

    An die Fachhochschulen (FH) können Schüler übertreten, die eine Berufsmaturität an BMS, WMS oder IMS absolviert haben oder die Fachmaturität an der FMS. Auch mit gymnasialer Maturität kann man an der FH studieren, allerdings benötigt man für die Aufnahme zusätzlich zur Maturität noch 1 Jahr Arbeitswelterfahrung. Es werden sowohl Bachelor- als auch Master-Studien an der FH angeboten.

    Universitäten und Eidgenössische Technische Hochschulen (ETH) können von Schülern besucht werden, welche die gymnasiale Maturität erlangt haben, und von Schülern, die nach der Berufsmaturität oder Fachmaturität auch noch die Passerelle-Ergänzungsprüfung absolviert haben. 

    Die Pädagogischen Hochschulen (PH) können von Schülern mit gymnasialer Maturität besucht werden, von Schülern der Fachmaturität Pädagogik und von Schülern der Fach- oder Berufsmaturität mit zusätzlich abgelegter Passerelle-Ergänzungsprüfung.

    Die Hochschulen PH, Universität und ETH bieten Bachelor- und Master-Studiengänge an. Die Universität und die ETH bieten ausserdem die Möglichkeit an, ein PhD/Doktorat zu machen.

    Vorbereitungskurs für Kanti-Aufnahmeprüfung

     

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