

Unterschied Langzeitgymnasium und Kurzzeitgymnasium Zürich - was ist besser?
Wer im Kanton Zürich aufs Gymnasium gehen will, muss sich entscheiden, ob er ans Langzeitgymnasium oder ans Kurzzeitgymnasium übertreten möchte. Was der Unterschied zwischen Langzeitgymnasium (Langgymnasium) und Kurzzeitgymnasium (Kurzgymnasium) ist und welcher der beiden GymnasiumTypen besser für das jeweilige Kind geeignet ist, das erfahren Sie im folgenden Artikel.
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Inhaltsverzeichnis
Unterschied Langzeitgymnasium Kurzzeitgymnasium Zürich
Einer der zentralen Unterschiede zwischen dem Langzeitgymnasium und dem Kurzzeitgymnasium im Kanton Zürich ist der Lateinunterricht, der am Langgymnasium in den ersten beiden Jahren obligatorisch ist. Am Kurzgymnasium ist Latein kein Pflichtfach. Vielmehr kann man Latein am Kurzgymi komplett umgehen, indem man es nicht als Schwerpunktfach (Altsprachliches Profil), Grundlagenfach oder fakultatives Maturitätsfach wählt.
Wer sich dennoch für Latein am Kurzgymnasium entscheidet - sofern es am jeweiligen Kurzgymnasium überhaupt als wählbare Sprache angeboten wird -, kann Latein wie in der 3. Klasse des Langgymnasiums als Schwerpunktfach im altsprachlichen Profil wählen oder als Grundlagenfach, was durch Nachweis im Maturitätszeugnis als «Latinum» etwa an der Universität Zürich anerkannt wird, sofern man Latein bis zur Matura beibehält.
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Mehr als dieses «Latinum» vom Kurzgymnasium wird etwa an der Universität Zürich (UZH) nicht verlangt, weshalb man mit einem «Latinum» vom Langzeitgymnasium (2 Jahre Grundlagenfach + 4 Jahre Schwerpunktfach oder 6 Jahre Grundlagenfach) rein formell betrachtet an der UZH keinen Vorteil hat.
Übrigens kann man Latein am Gymnasium auch als falkulatives Maturitätsfach im Rahmen eines Freifachkurses bzw. Fakultativkurses belegen und so das erforderliche «Latinum» etwa an der Uni Zürich nachweisen, sofern der Kurs im erforderlichen Umfang und bis zum Ende der Schulzeit besucht wird.
Ein weiterer Unterschied zwischen Langzeitgymnasium und Kurzzeitgymnasium ist der Beginn und die Dauer. An das Langzeitgymnasium treten Schüler nach erfolgreicher Gymiprüfung nach der 6. Primarschulklasse über und verbleiben dort 6 Jahre bis zum Abschluss mit der eidgenössischen gymnasialen Maturität. Zum Kurzzeitgymnasium können Schüler hingegen erst nach der 2. oder 3. Sekundarschulklasse übertreten, sofern sie die zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP, Gymiprüfung) bestanden haben, wobei das Kurzzeitgymnasium insgesamt 4 Jahre bis zum Abschluss mit der eidgenössischen gymnasialen Maturität dauert.
Der gymnasiale Maturitätsabschluss von Langgymnasium und Kurzgymnasium ist also in der Sache gleichwertig. Beide gymnasialen Maturitäten ermöglichen das Studium an Universität, Eidgenössisch Technischer Hochschule (ETH) und Pädagogischer Hochschule (PH), wobei es bei bestimmten Studienfächern Zulassungsbeschränkungen bzw. Numerus-clausus-Verfahren gibt, etwa beim Medizinstudium, für das in der Regel ein Eignungstest verlangt wird.
Langgymnasium | Kurzgymnasium | |
Beginn | nach 6. Primarklasse | nach 2. oder 3. Sekundarklasse |
Dauer | 6 Jahre | 4 Jahre |
Latein | erste 2 Jahre Pflicht | nie Pflicht |
Probezeit | erste 6 Monate | erste 6 Monate |
Abschluss | eidgenössische gymnasiale Maturität | eidgenössische gymnasiale Maturität |
Zugang | Universität, ETH, PH | Universität, ETH, PH |
Latinum | Schwerpunktfach (4 Jahre) oder Grundlagenfach (6 Jahre) oder falkultatives Maturiätsfach (bei Kurs in ausreichendem Umfang) | Schwerpunktfach (4 Jahre) oder Grundlagenfach (4 Jahre) oder falkultatives Maturiätsfach (bei Kurs in ausreichendem Umfang) |
Exkurs: Lateinobligatorium an Schweizer Universitäten
Zwar wurde die Lateinpflicht (Lateinobligatorium) für viele Studienfächer an verschiedenen Schweizer Universitäten nach und nach abgeschafft. Bis heute gibt es aber noch immer bestimmte Studienfächer an Universitäten in der Schweiz, in denen Lateinkenntnisse nachgewiesen werden müssen, teilweise von unterschiedlichem Niveau. Die Universität Zürich unterscheidet etwa die beiden Niveaus «Grundlagen Latein» und «Latein II (Latinum)».
Die Regelungen zum Lateinobligatorium (Lateinpflicht) können sich von Universität zu Universität unterscheiden. Wer die nötigen Lateinkenntnisse nicht hat, kann sich diese in der Regel vor oder während des Studiums aneignen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass obligatorische Lateinkenntnisse in verschiedenen Sprach- und Literaturwissenschaften und in Geschichte verlangt werden sowie in Fächern, welche das Altertum, die Kunst, das Mittelalter, die Musik oder die Religion zum Gegenstand haben. Welche Fächer genau vom Lateinobligatorium betroffen sind, kann man am besten bei der jeweiligen Universität in Erfahrung bringen, an der man studieren möchte. Die Universität Zürich hat die Fächer mit Lateinpflicht etwa auf ihrer Webseite veröffentlicht. Für das Medizinstudium wurde die Lateinpflicht in Zürich übrigens bereits im Jahr 1968 abgeschafft. Für die Fächer deutsche Sprachwissenschaft, englische Sprach- und Literaturwissenschaft, Philosophie und Kunstgeschichte erfolgte die Abschaffung des Lateinobligatoriums an der UZH im Jahr 2015.
Es gibt auch Fächer, die zusätzlich zu Latein auch noch Griechischkenntnisse verlangen und bei theologischen Fächern wird häufig auch noch Hebräisch verlangt.
Die Lateinpflicht gilt im Übrigen häufig nicht nur für das Hauptfach (Major), sondern auch für das Nebenfach (Minor).
Was ist besser fürs Kind, Langgymnasium oder Kurzgymnasium?
Bei der Frage, was besser für das Kind ist, das Lang- oder das Kurzgymnasium, sollte man folgende weitere Punkte bedenken: Schüler, die bereits nach der 6. Primarklasse an das Langzeitgymnasium wechseln, haben zwar weniger Zeit zu überlegen, ob das Gymnasium wirklich zu ihnen passt. Dafür haben sie aber mehr Zeit, den gymnasialen Schulstoff zu lernen, nämlich 6 statt 4 Jahre.
Ausserdem müssen Schüler des Langgymnasiums nicht nach kurzer Zeit erneut die Schule wechseln, während Schüler, die ans Kurzgymnasium übertreten möchten, nach der Primarschule zunächst für zwei bzw. drei Jahre an die Sekundarschule wechseln und sich danach erneut in einer neuen Schulumgebung am Kurzgymnasium einleben müssen.
Auf der anderen Seite erfordert der Wechsel an das Langgymnasium nach der 6. Primarklasse bereits in sehr jungen Jahren einen hohen Grad an Selbständigkeit, Belastungsfähigkeit wegen der Gymiprüfung und anschliessenden Probezeit - beides gibt es beim Übertritt an die Sekundarschule nicht - und eine Anpassungsfähigkeit an die neue Art von Lehrer, die am Gymnasium eher Fachlehrer als Pädagogen sind.
Das Laufbahnzentrum der Stadt Zürich empfiehlt erst dann den Übergang an die Mittelschulen, zu der auch die Gymnasien gehören, wenn das jeweilige Kind die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- gern zur Schule geht
- leicht und selbstständig lernen kann
- ein zügiges Lerntempo hält
- gerne und gut im Umgang mit Sprache ist
- sich durch Beharrlichkeit und Durchhaltewillen auszeichnet
- sich für theoretischen Fragen interessiert und Freude daran hat
- sich für verschiedene Themen interessiert
- konzentriertes Arbeiten auch unter Leistungsdruck beherrscht
- trotzdem noch Zeit für ein Leben neben der Schule hat
- einen Notendurchschnitt von mindestens einer 5 hat
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Fazit: Langgymi für Lateiner besser
Die Bedeutung von Latein hat an der Universität und damit auch an den Gymnasien zwar nachgelassen, weil es nicht mehr so viele Studienfächer gibt, in denen Lateinkenntnisse nachgewiesen werden müssen (Lateinobligatorium). Dennoch bleibt Latein für bestimmte Studienfächer obligatorisch und als Grundlage vieler europäischer Sprachen und als Zugang zu historischen sowie wissenschaftlichen Quellentexten wichtig.
Zwar genügt für den Nachweis von Lateinkenntnissen auf Latinum-Niveau, dass man Latein als Schwerpunktfach im Maturitätszeugnis nachweisen kann, was sowohl am Langgymnasium als auch am Kurzgymnasium möglich ist. Da Latein eine sogenannte tote Sprache ist, die nicht gesprochen, sondern nur geschrieben und gelesen wird, ist es jedoch wesentlich langwieriger, dass man eine Routine für das lateinische Vokabular und die lateinische Grammatik entwickelt.
Vor allem Kinder, die einmal ein Studienfach belegen möchten, in dem Lateinkenntnisse bis heute obligatorisch sind, sollten sich also frühzeitig mit der Sprache vertraut machen und daher das Langzeitgymnasium besuchen, wo man 6 Jahre lang Latein lernen kann statt der 4 Jahre, die man Latein maximal am Kurzgymnasium belegen kann.
Quellen
- Gymivorbereitung Zürich - Gymikurse für jeden Bedarf - Lern-Forum (zuletzt aufgerufen: 15.8.2025)
- Latein und Griechisch | Philosophische Fakultät | UZH (zuletzt aufgerufen: 15.8.2025)
- Alle Gymnasien im Kanton Zürich und ihre Gymnasium-Profile - Lern-Forum (zuletzt aufgerufen: 15.8.2025)
- Latein – Literargymnasium Rämibühl (zuletzt aufgerufen: 15.8.2025)
- Numerus Clausus, Zulassungsbeschränkung - berufsberatung (zuletzt aufgerufen: 15.8.2025)
- Gymivorbereitung 4. Klasse - Vorbereitungskurse Zürich - Lern-Forum (zuletzt aufgerufen: 15.8.2025)
- Universität Zürich schafft Latein-Obligatorium für weitere Fächer ab | NZZ (zuletzt aufgerufen: 15.8.2025)
- Lateinobligatorium an Schweizer Universitäten (zuletzt aufgerufen: 15.8.2025)
- Übertritt Oberstufe | Stadt Zürich (zuletzt aufgerufen: 15.8.2025)
- Sekundarschule oder Gymnasium - Sek oder Gymi: Was ist besser? - Lern-Forum (zuletzt aufgerufen: 15.8.2025)
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