Zweiter Bildungsweg, Studium: Lohnt sich das finanziell?
Zweiter Bildungsweg, Studium, gut bezahlter Job als Anwalt oder Arzt; das hört sich zunächst verlockend an. Aber lohnt sich das finanziell überhaupt, als Erwachsener die Matura auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen, dann das lange Studium zu machen und dann erst mit Mitte dreissig in den Wunschberuf einsteigen?
Im folgenden Artikel gehen wir dieser Frage nach, ob sich der Weg über die Erwachsenenmatura (Zweiter Bildungsweg) und Studium zum besser bezahlten Beruf lohnt, oder ob es nicht besser wäre, im bisherigen Beruf zu verbleiben und dort eine Karriere zu machen.
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Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet zweiter Bildungsweg?
- Vergleich von 3 Berufsentwicklungs-Szenarien
- Fazit - zweiter Bildungsweg Studium
Was bedeutet zweiter Bildungsweg?
Mit «zweiter Bildungsweg» meint man Bildungsgänge, in denen Erwachsene einen Schulabschluss und/ oder Berufsabschluss nachholen können, den sie in jüngeren Jahren im Rahmen der normalen Ausbildungszeit auf dem ersten Bildungsweg in Schule, Lehre bzw. Studium nicht erworben haben.
Unter anderem kann man bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen die folgenden Bildungsabschlüssse nachholen:
- Lehrabschluss EBA oder EFZ
- Berufsmaturität (BMS 2)
- gymnasiale Maturität (Erwachsenenmatura)
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Zweiter Bildungsweg: Voraussetzungen für Erwachsenenmatura
Da wir der Frage nachgehen wollen, ob es sich lohnt, über den zweiten Bildungsweg ein Studium zu absolvieren, interessiert uns insbesondere der Weg über die gymnasiale Erwachsenenmatura zum Universitätsstudium, wobei man theoretisch auch über die Berufsmaturität und zusätzlich die Ergänzungsprüfung Passerelle die Zulassung zum Universitätsstudium erreichen kann.
Im Kanton Zürich kann man die Erwachsenenmatura, also die gymnasiale Matura auf dem zweiten Bildungsweg, an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene (KME) machen. Um an der KME aufgenommen zu werden - im Vollzeit- oder Teilzeit-Lehrgang -, muss man allerdings zunächst die Aufnahmeprüfung bestehen, zu der man nur unter den folgenden Voraussetzungen zugelassen wird:
- Sekundarschule A oder B absolviert
- Kenntnisse von drei Jahren Sekundarschulstoff (entsprechend dem Lehrplan Kanton Zürich)
- eine abgeschlossene Berufslehre oder mindestens eine drei Jahre währende geregelte Berufstätigkeit
- gute Deutschkenntnisse
- bei Eintritt in die KME ein Höchstalter von 40 Jahren
Hat man die Aufnahmeprüfung zur Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene (KME) bestanden, kann man die KME entweder in Vollzeit oder in Teilzeit besuchen. Der Vollzeitlehrgang dauert 6 Semester, während der Teilzeitlehrgang 7 Semester dauert, bis man die Hausmatura im Falle des Bestehens erlangt.
Vergleich von 3 Berufsentwicklungs-Szenarien
Nach der drei- bzw. dreieinhalbjährigen Maturitätsschule für Erwachsene hat man noch das dreijährige Bachelorstudium vor sich und wer noch den Master machen möchte, muss in der Regel mindestens noch weitere anderthalb Jahre investieren.
Insgesamt hat man also über den zweiten Bildungsweg mindestens 7,5 Jahre bis zum Studienabschluss an Zeit aufgewendet. In den folgenden Abschnitten vergleichen wir drei verschiedene Berufsentwicklungs-Szenarien, um zu zeigen, was der Zusatzaufwand im Rahmen des zweiten Bildungsweges finanziell bedeutet:
- Szenario 1: Karriere ohne Matura und ohne Studium (am Beispiel eines EFZ-Kaufmannes - Dienstleistung und Administration Advokatur)
- Szenario 2: Erwachsenenmatura, Studium, Angestellter (am Beispiel eines Anwaltes)
- Szenario 3: Erwachsenenmatura, Studium, Angestellter, Unternehmens-Mitinhaber (am Beispiel eines Anwaltskanzlei-Partners)
In diesen drei Szenarien ist die jeweilige Person 28 Jahre alt, lebt in der Stadt Zürich, hat bis zum 28. Lebensjahr eine Lehre als EFZ-Kaufmann (Dienstleistung und Administration Advokatur) abgeschlossen, arbeitet aktuell in diesem Beruf als angestellter kaufmännischer Sachbearbeiter in einer Anwaltskanzlei in Zürich, überlegt aber, die gymnasiale Matura auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen und anschliessend Jus (Rechtswissenschaften) an der Universität Zürich zu studieren, um danach als Anwalt zu arbeiten. Unterstützung von den Eltern oder Stipendien erhält die betroffene Person in keinem der 3 Szenarien.
Szenario 1: Karriere ohne Matura und ohne Studium
Im ersten Szenario betrachten wir die finanzielle Entwicklung eines EFZ-Kaufmannes (Dienstleistung und Administration Advokatur), der ohne Matura und ohne Studium eine Karriere in seinem Beruf als angestellter kaufmännischer Sachbearbeiter in einer Anwaltskanzlei in der Stadt Zürich macht.
Als 28-Jähriger erhält man in Zürich als kaufmännischer Junior-Sachbearbeiter in einer Anwaltskanzlei monatlich 6’284 CHF (Medianlohn, brutto, inklusive Anteil vom 13. Monatsgehalt). Als Senior-Sachbearbeiter erhält er im Alter von 32 Jahren dann 6’647 CHF im Monat. Mit 40 Jahren wird er Teamleiter und sein Lohn erhöht sich auf 8’216 CHF. Mit 50 verdient er in dieser Position aufgrund seiner Erfolge und Erfahrung 9’174 CHF und bis zur Rente mit 65 stagniert das Einkommen auf dieser Höhe wegen dem vom Arbeitgeber unterstellten Produktivitätsrückganges infolge des Alters.
In der folgenden Tabelle haben wir die Einkommensentwicklung nach Zeiträumen getrennt noch einmal übersichtlich zusammengefasst:
| Alters-Zeitraum | Jahreseinkommen (brutto, inkl. 13. Monatsgehalt) | Monatslohn (brutto, inkl. Anteil 13. Monatsgehalt) | Job-Situation |
| 28-31 | 75’408 CHF | 6’284 CHF | Junior-Sachbearbeiter (KV) |
| 32-39 | 79’764 CHF | 6’647 CHF | Senior-Sachbearbeiter (KV) |
| 40-49 | 98’592 CHF | 8’216 CHF | Teamleiter (KV) |
| 50-59 | 110’088 CHF | 9’174 CHF | Erfolgs- und Erfahrungsprämie |
| 60-65 | 110’088 CHF | 9’174 CHF | Lohn-Stagnation wegen unterstelltem Produktivitäts-Rückgang im Alter |
Quelle:Salarium - Statistischer Lohnrechner 2022 vom Bundesamt für Statistik (BFS)
Für den späteren Vergleich mit den anderen Szenarien können wir nun das Lebenszeiteinkommen berechnen:
| Alters-Zeitraum | Brutto-Einkommen (brutto, inkl. 13. Monatsgehalt) |
| 28-31 | 4 x 75’408 CHF = 301’632 CHF |
| 32-39 | 8 x 79’764 CHF = 638’112 CHF |
| 40-49 | 10 x 98’592 CHF = 985’920 CHF |
| 50-59 | 10 x 110’088 CHF = 1’100’880 CHF |
| 60-65 | 5 x 110’088 CHF = 550’440 CHF |
| Gesamteinkommen über 37 Berufsjahre: | 3’576’984 CHF |
Da keine weiteren Ausbildungskosten hinzukommen und auch keine Schulden für eine weitere Ausbildung aufgenommen werden mussten, entspricht das über 37 Jahre erwirtschaftete Grundeinkommen dem theoretisch aufgebauten Vermögen: 3’576’984 CHF. Theoretisch insofern, als von dem Grundeinkommen noch alle Ausgaben für die Lebenshaltung wie Miete (evtl. Hypothek) und Lebensmittel, aber auch Krankenversicherung, Steuern, Reisen, Hobby, Kultur etc. bezahlt werden mussten.
Szenario 2: Erwachsenenmatura, Studium, Angestellter
Im zweiten Szenario betrachten wir die finanzielle Entwicklung derselben Person wie in Szenario 1, also einer Person, die eine Ausbildung als EFZ-Kaufmann abgeschlossen hat, aber mit 28 entschieden hat, die Erwachsenenmatura auf dem zweiten Bildungsweg zu machen, anschliessend das Jus-Studium absolviert und schliesslich in einer Anwaltskanzlei als angestellter Anwalt arbeitet.
Wer sich für den Vollzeit-Lehrgang an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene (KME) entscheidet, um die gymnasiale Erwachsenenmatura zu erlangen, muss 6 Semester einkalkulieren, also 3 Jahre. Für Schweizer Staatsangehörige und Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B oder C, die seit mindestens zwei Jahren den Wohn- und Steuersitz im Kanton Zürich haben, ist die KME kostenlos. Studierende aus anderen Kantonen müssen ein Schulgeld in Höhe von 20’000-20’400 CHF pro Jahr bezahlen.
Wer es nicht an die KME schafft oder sich dort nicht auf die dortige Hausmatura vorbereiten will, kann auch eine private Maturitätsschule für Erwachsene besuchen, allerdings sind diese kostenpflichtig. Die Kosten für private Maturitätsschulen liegen teilweise um die 30’000 CHF für die dreijährige Vorbereitungszeit. Sofern die nicht-staatliche Schule kantonal anerkannt ist, kann eine Hausmatura in der jeweiligen Schule abgelegt werden. Anderenfalls erfolgt die Maturitätsprüfung ausser Haus bei der Schweizerischen Maturitätskommission (externe Maturität). Alternativ kann man sich im Selbststudium auf die gymnasiale Erwachsenenmatura vorbereiten.
Das auf die Matura folgende Jus-Studium an der Universität Zürich dauert viereinhalb Jahre. Es setzt sich aus dem Bachelor-Studium und dem anschliessenden Master-Studium zusammen. Der Bachelor of Law (B Law) UZH dauert an der Universität 6 Semester, also drei Jahre, und der Master of Law UZH mit Schwerpunkt Rechtspraxis (Legal Practice) dauert an der Universität Zürich in der Regel 3 Semester, also anderthalb Jahre.
Nach dem Jus-Studium muss man noch ein einjähriges Anwaltspraktikum machen, bevor man die Anwaltsprüfung ablegen darf. Der Lohn während dieses Anwaltspraktikums liegt in einer normalen Zürcher Anwaltskanzlei bei circa 5000 CHF im Monat.
Opportunitätskosten durch Erwachsenenmatura, Studium, Anwaltspraktikum
Um die finanzielle Auswirkung von Szenario 2 im Vergleich zu Szenario 1 ausrechnen zu können, müssen wir zunächst die Opportunitätskosten ermitteln, die durch die Absolvierung von Erwachsenenmatura (3 Jahre), Studium (viereinhalb Jahre) und Anwaltspraktikum (1 Jahr), also insgesamt 8,5 Jahre Ausbildung bis zum Anwaltspatent (Anwaltszulassung) entstanden sind. Bei den Opportunitätskosten handelt es sich um das entgangene Einkommen aus der aufgegebenen Vollzeit-Tätigkeit als EFZ-Kaufmann.
Ab dem 3. Semester ist bei der Matura-Vorbereitung im Vollzeit-Lehrgang keine Berufstätigkeit mehr neben der KME möglich. Für die Zeit vom 1. und 2. Semester an der KME sowie in der Studienzeit an der Universität Zürich gehen wir von einer Teilzeitarbeit im Umfang von 36 Prozent als EFZ-Kaufmann aus (circa 15 Stunden/Woche).
Zunächst errechnen wir das entgangene Einkommen aus der aufgegebenen Vollzeitbeschäftigung als EFZ-Kaufmann während der 8,5 Jahre dauernden Ausbildung unter Aufrechnung der Einnahmen aus der Teilzeitbeschäftigung als EFZ-Kaufmann während KME- und UZH-Ausbildung sowie der Einnahmen aus dem Anwaltspraktikum:
| Posten | Rechnung | Ertrag |
| Entgangener Vollzeit-Lohn als EFZ-Kaufmann: | 75408 CHF x 4 (Jahre) = 301’632 CHF 79’764 CHF x 4,5 (Jahre) = 358’938 CHF | - 660’570 CHF |
| Einnahmen aus Teilzeitbeschäftigung als EFZ-Kaufmann während KME und UZH: | 27’147 CHF x 5,5 (Jahre) = 149’309 CHF | 149’309 CHF |
| Einnahmen aus Lohn für Anwaltspraktikums: | 60’000 CHF x 1 (Jahr) = 60’000 CHF | 60’000 CHF |
| Entgangener Vollzeit-Lohn unter Aufrechnung des Teilzeit-Lohns und Anwaltspraktikum-Lohns: | 451’261 CHF | |
Ausbildungskosten
Auch die Ausbildungskosten müssen errechnet werden.
Wer es nicht auf die KME schafft oder dort nicht hin will und sich stattdessen durch den Besuch einer privaten Maturitätsschule auf die gymnasiale Erwachsenenmatura (zweiter Bildungsweg) vorbereitet, muss mit 30’000 CHF Schulkosten für die dreijährige Maturitäts-Schulzeit rechnen.
An der Universität Zürich fallen für das Jus-Studium Studiengebühren in Höhe von 720 CHF pro Semester an, also für viereinhalb Jahre (9 Semester) 6’480 CHF. Für Lehrmittel kommen pro Semester noch einmal Kosten in Höhe von circa 300 CHF hinzu, im Laufe der 9 Semester kommt man damit auf eine Summe von 2’700 CHF für die Anschaffung von Büchern und anderen Lehrmitteln.
Im schlimmsten Fall, von dem wir in unserer Kalkulation ausgehen, betragen die Ausbildungskosten für Erwachsenenmatura und Jus-Studium also 39’180 CHF.
Schuldzinsen
Angesichts der extrem hohen Mieten in der Stadt Zürich, in der ein WG-Zimmer schnell 1’500 CHF im Monat kostet, muss man ohne elterliche Unterstützung und ohne Stipendien in der Regel einen Kredit aufnehmen, um die hohen Lebenshaltungskosten zu stemmen. Vom Nebenjob allein sind diese Kosten nicht finanzierbar. Denn zur Miete kommen noch einmal mindestens rund 1’300 CHF an weiteren Kosten wie Verpflegung, Fahrtkosten und Versicherungen.
Und Urlaub ist da noch gar nicht mit einkalkuliert; gerade als Student sollte man auch etwas von der Welt gesehen haben. In der Stadt Zürich ist es daher als Student ratsam, ein Budget von 3’000 CHF pro Monat einzukalkulieren, um über die Runden zu kommen; insbesondere als erwachsener Student, da man als Erwachsener an höhere Ansprüche gewöhnt ist als junge Menschen, die es gewohnt sind, bescheiden zu leben.
In den 7,5 Jahren an Erwachsenen-Maturitätsschule und Universität Zürich summieren sich die Lebenshaltungskosten auf 270’000 CHF. Bei einem Einkommen aus Teilzeitbeschäftigung mit einem 36-Prozent-Pensum als EFZ-Kaufmann erwirtschaftet man aber nur 149’309 CHF in diesem Zeitraum, insbesondere, da man nicht während der vollen 7,5 Jahre nebenbei arbeiten kann. Die Differenz von 120’691 CHF muss man also durch die Aufnahme eines Kredites decken. Im Falle eines Privatkredites liegen die Zinsen ungefähr zwischen 4 und 9 Prozent je nach Anbieter und Bonität. Wir veranschlagen 7 Prozent als oberes Mittelmass.
Zahlt man den in Höhe von 120’691 CHF aufgenommen Kredit über 20 Jahre mit einer monatlichen Rate von rund 1’000 CHF zur Tilgung des Darlehensbetrages und der Zinsen zurück, beträgt die Gesamtzinslast rund 100’000 CHF.
Einkommen im Berufsleben nach dem Studium
Die Einkommensentwicklung eines Anwaltes in der Stadt Zürich schätzen wir wie folgt ein:
| Alters-Zeitraum | Jahreseinkommen (brutto, inkl. 13. Monatsgehalt) | Monatslohn (brutto, inkl. Anteil 13. Monatsgehalt) | Job-Situation |
| 36-42 | 113’724 CHF | 9’477 CHF | Junior-Associate-Anwalt |
| 43-49 | 125’340 CHF | 10’445 CHF | Senior-Associate-Anwalt |
| 50-59 | 134’412 CHF | 11’201 CHF | Counsel |
| 60-65 | 134’412 CHF | 11’201 CHF | Lohn-Stagnation wegen unterstelltem Produktivitäts-Rückgang im Alter |
Quelle:Salarium - Statistischer Lohnrechner 2022 vom Bundesamt für Statistik (BFS)
Für den späteren Vergleich mit den anderen Szenarien können wir nun das Lebenszeiteinkommen berechnen:
| Alters-Zeitraum | Brutto-Einkommen (brutto, inkl. 13. Monatsgehalt) |
| 36-42 | 7 x 113’724 CHF = 796’068 CHF |
| 43-49 | 7 x 125’340 CHF = 877’380 CHF |
| 50-59 | 10 x 134’412 CHF = 1’344’120 CHF |
| 60-65 | 5 x 134’412 CHF = 672’060 CHF |
| Gesamteinkommen über 29 Berufsjahre: | 3’689’628 CHF |
Von dem in den 29 Berufsjahren erwirtschafteten Gesamteinkommen in Höhe von 3’689’628 CHF muss man noch den entgangenen Vollzeit-Lohn unter Aufrechnung des Teilzeit-Lohns und Anwaltspraktikum-Lohns in der Zeit vom 28. bis zum 35. Lebensjahr abziehen, also 451’261 CHF, die Ausbildungskosten in Höhe von 39’180 CHF und die Gesamtzinslast in Höhe von 100’000 CHF, um das über 37 Jahre theoretisch aufgebaute Vermögen zu errechnen.
| Gesamteinkommen über 29 Berufsjahre: | 3’689’628 CHF |
| Entgangener Vollzeit-Lohn unter Aufrechnung des Teilzeit-Lohns und Anwaltspraktikum-Lohns im Alters-Zeitraum 28-35: | - 451’261 CHF |
| Ausbildungskosten Erwachsenenmatura und Studium: | - 39’180 CHF |
| Gesamtzinslast wegen Schulden: | - 100’000 CHF |
| Theoretisch aufgebautes Vermögen im Alters-Zeitraum 28-65 im Szenario 2: | 3’099’187 CHF |
Zur Erinnerung: Das theoretisch aufgebaute Vermögen in Szenario 1 (also bei einer Karriere als EFZ-Kaufmann ohne Matura und ohne Studium) im gleichen Alters-Zeitraum 28-65 betrug: 3’576’984 CHF.
Durch Erwachsenenmatura und Studium erleidet man also trotz späterer Anwaltstätigkeit einen Vermögensverlust in Höhe von 477’797 CHF im Vergleich zu einer Karriere als EFZ-Kaufmann ohne Matura und ohne Studium.
Lesen Sie auch unseren Artikel «Hohes Einkommen ohne Uni-Studium dank dualem Bildungssystem».
Neben dem Verlust von 477’797 CHF kommen noch weitere Nachteile hinzu, wenn man mit 28 Jahren auf dem zweiten Bildungsweg die Maturitätsschule besucht, dann das Jus-Studium macht und erst mit 36 Jahren in den neuen Beruf einsteigt, statt im angestammten EFZ-Beruf weiterzuarbeiten:
- jahrelange Belastung (finanziell und psychisch) durch Schuldenabbau
- weniger Einzahlungen in die Pensionskasse
- Verzicht auf Lebensplanung (wie Kinder, eigenes Haus/ eigene Wohnung) während der 8,5 Jahre Maturitätsschule, Studium, Anwaltspraktikum
- Verzicht auf Hobbys und andere Freizeitaktivitäten wegen Doppelbelastung aus Schule/Studium und Teilzeitbeschäftigung
Szenario 3: Erwachsenenmatura, Studium, Angestellter, Unternehmens-Mitinhaber
Im dritten Szenario betrachten wir die finanzielle Entwicklung eines Anwaltes, der die gymnasiale Matura über den zweiten Bildungsweg gemacht hat, dann das Jus-Studium absolviert hat, schliesslich in einer Anwaltskanzlei als angestellter Anwalt arbeitet und es dann zum Kanzlei-Partner schafft, also Mitinhaber der Anwaltskanzlei wird. Dieses Szenario ist aber nur für 10 bis 15 Prozent der Juristen realistisch.
Einkommen im Berufsleben nach dem Studium
Die Einkommensentwicklung eines Anwaltes, der es in der Stadt Zürich zum Kanzlei-Partner schafft, schätzen wir wie folgt ein:
| Alters-Zeitraum | Jahreseinkommen (brutto, inkl. 13. Monatsgehalt) | Monatslohn (brutto, inkl. Anteil 13. Monatsgehalt) | Job-Situation |
| 36-42 | 113’724 CHF | 9’477 CHF | Junior-Associate-Anwalt |
| 43-49 | 125’340 CHF | 10’445 CHF | Senior-Associate-Anwalt |
| 50-59 | 174’564 CHF | 14’547 CHF | Partner |
| 60-65 | 174’564 CHF | 14’547 CHF | Lohn-Stagnation wegen unterstelltem Produktivitäts-Rückgang im Alter |
Quelle:Salarium - Statistischer Lohnrechner 2022 vom Bundesamt für Statistik (BFS)
Für den späteren Vergleich mit den anderen Szenarien können wir nun das Lebenszeiteinkommen berechnen:
| Alters-Zeitraum | Brutto-Einkommen (brutto, inkl. 13. Monatsgehalt) |
| 36-42 | 7 x 113’724 CHF = 796’068 CHF |
| 43-49 | 7 x 125’340 CHF = 877’380 CHF |
| 50-59 | 10 x 174’564 CHF = 1’745’640 CHF |
| 60-65 | 5 x 174’564 CHF = 872’820 CHF |
| Gesamteinkommen über 29 Berufsjahre: | 4’291’908 CHF |
Auch hier muss man von dem in den 29 Berufsjahren erwirtschafteten Gesamteinkommen in Höhe von 4’291’908 CHF noch den entgangenen Vollzeit-Lohn unter Aufrechnung des Teilzeit-Lohns und des Anwaltspraktikum-Lohns in der Zeit vom 28. bis zum 35. Lebensjahr abziehen, also 451’261 CHF, die Ausbildungskosten in Höhe von 39’180 CHF und die Gesamtzinslast in Höhe von 100’000 CHF, um das über 37 Jahre theoretisch aufgebaute Vermögen zu errechnen:
| Gesamteinkommen über 29 Berufsjahre: | 4’291’908 CHF |
| Entgangener Vollzeit-Lohn unter Aufrechnung des Teilzeit-Lohns und Anwaltspraktikum-Lohns im Alters-Zeitraum 28-35: | - 451’261 CHF |
| Ausbildungskosten Erwachsenenmatura und Studium: | - 39’180 CHF |
| Gesamtzinslast für aufgenommen Schulden: | - 100’000 CHF |
| Theoretisch aufgebautes Vermögen im Alters-Zeitraum 28-65 im Szenario 3: | 3’701’467 CHF |
Im Vergleich zum theoretisch aufgebauten Vermögen in Szenario 1 (also bei einer Karriere als EFZ-Kaufmann ohne Matura und ohne Studium), das im gleichen Alters-Zeitraum 3’576’984 CHF betrug, erreicht man bei einer Karriere auf dem zweiten Bildungsweg, bei der man es bis zum Partneranwalt geschafft hat, ein Vermögensplus in Höhe von 124’483 CHF. Viel ist das nicht, vor dem Hintergrund der ganzen Mühen, die mit dem zweiten Bildungsweg verbunden sind.
Fazit - zweiter Bildungsweg Studium
Finanziell lohnt sich die Erwachsenenmatura (zweiter Bildungsweg) und dann Studium eigentlich nie. In der Regel hat man einen finanziellen Verlust, wenn man auf dem zweiten Bildungsweg studiert.
Nur wenn man später in einem Beruf und auf einer Position arbeitet, wo man wesentlich mehr Geld verdient als auf dem ersten Bildungsweg, kann man einen kleinen Gewinn im Vergleich zum ersten Bildungsweg erwirtschaften. Im Falle eines Juristen ist das aber meist nur der Fall, wenn man es bis zum Partner schafft. Gross ist der finanzielle Gewinn als Partneranwalt mit 124’483 CHF aber nicht im Vergleich zur Karriere als EFZ-Kaufmann.
Weitere Nachteile der Erwachsenenmatura
Im Übrigen fällt aber die jahrelange Belastung durch den Abbau von Schulden, die man in der Zeit als Maturitätsschüler und Student gemacht hat, negativ ins Gewicht. Auch muss man Einbussen bei der Pensionskasse hinnehmen. Ferner hat sich die Lebensplanung um 8,5 Jahre nach hinten verschoben, etwa die Familienplanung und/oder der Erwerb der eigenen Immobilie (wenn man sich diese überhaupt leisten kann). Negativ schlägt auch der Verzicht von Hobbys und von anderen Freizeitaktivitäten zu Buche, denn die Doppelbelastung aus Schule/Studium und Nebenjob lässt nicht viel Zeit übrig.
Heutzutage bringt ein Beruf als Akademiker auch nicht mehr automatisch ein höheres gesellschaftliches Ansehen mit sich, da es immer mehr Akademiker gibt, diese also nichts Besonderes mehr sind. Und die Arbeitsbedingungen sind auch nicht unbedingt besser in Akademiker-Berufen; auch dort herrscht mitunter hoher Zahlendruck.
Lohnen tut sich das Studium auf dem zweiten Bildungsweg also allenfalls aus immateriellen Gründen, weil man den auf dem zweiten Bildungsweg erlernten Beruf viel lieber ausübt als den ursprünglichen Beruf.
Besser auf dem ersten Bildungsweg ins Studium oder über BMS
Wer schon in jungen Jahren weiss, dass er später einmal einen Job ausüben möchte, für den man ein Studium benötigt, sollte den direkten Weg auf dem ersten Bildungsweg gehen, also entweder über das Langgymnasium oder das Kurzgymnasium zur gymnasialen Maturität und dann gleich im Anschluss an der Universität studieren.
Alternativ könnte man noch den Weg über die Lehre und Berufsmaturitätsschule (BMS) gehen und dann noch die Passerelle-Ergänzungsprüfung machen, die ein Studium an Universität, ETH oder Pädagogischer Hochschule ermöglicht. Allerdings ist dieser Weg in der Regel nur durch finanzielle Unterstützung der Eltern oder mit Stipendien möglich, da man neben der einjährigen Vollzeit-Vorbereitung auf die Passerelle-Ergänzungsprüfung keine Zeit zum Geldverdienen hat.
Alles in Allem:
Den Weg über die gymnasiale Erwachsenenmatura zum Studium auf dem zweiten Bildungsweg sollte man wenn möglich vermeiden, da er in der Regel sowohl grosse finanzielle als auch grosse immaterielle Verluste mit sich bringt.
Jetzt mit der Gymivorbereitung beginnen!
Quellen
- Gymivorbereitung 4. Klasse (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Zweiter Bildungsweg in der Schweiz: Wege zu Abschlüssen für Erwachsene (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Anmeldung FMS | BMS Vorbereitung (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- KME Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- KME - Voraussetzungen für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Kaufmann/-frau (Dienstleistung und Administration Advokatur) EFZ (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Wikipedia: Mittleres Einkommen (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- KME - Kosten (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- biz: Maturität auf dem zweiten Bildungsweg (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Anerkannte nichtstaatliche Mittelschulen (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Gymnasiale Maturität für Erwachsene, Studieren ohne Maturität (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Law / Rechtswissenschaft, Bachelor UH, Universität Zürich UZH (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Universität Zürich - Rechtswissenschaftliche Fakultät - Master (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Anwaltssuche: Ausbildung und Aufsicht (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Berner Anwaltspraktikanten erhalten bescheidene Löhne (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- KME - Gymnasiale Maturität (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- UZH: Gebühren und Beiträge für das Studium (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- UZH: Studienfinanzierung (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Hohes Einkommen ohne Uni-Studium dank dualem Bildungssystem (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Bundesamt für Statistik (BFS): Statistischer Lohnrechner Salarium (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Mehr arbeitslose Akademiker: Trend kein Grund zur Sorge (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
- Gymivorbereitung Zürich - Gymikurse für jeden Bedarf (zuletzt aufgerufen: 21.1.2026)
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