Multicheck Gateway als Vorprüfung zur IMS
Der Kanton Zürich verlangt für die Zulassung zur IMS-Prüfung einen speziellen Multicheck-Test des privaten Anbieters Gateway; in bestimmten Bereichen muss man eine Mindestpunktzahl bei diesem IMS-Eignungstest erreichen.
Mit dem Erfordernis des IMS-Multichecks hat der Kanton Zürich einen Teil der Zulassung zur IMS-Prüfung an einen privaten Anbieter ausgelagert - verlangt also quasi eine private Vorprüfung zur IMS.
Die Vergabe an einen einzigen Eignungstest-Anbieter erfolgte im freihändigen Vergabeverfahren - also ohne Ausschreibung -, obwohl es noch andere Anbieter solcher Eignungstests gibt. Zudem ist ein direkter Rekurs gegen den Multicheck-Eignungstest nicht möglich.
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Das Wichtigste in Kürze:
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Multicheck-Eignungstest für IMS-Prüfungs-Anmeldung erforderlich
Wer sich im Kanton Zürich zur Prüfung in eine Informatikmittelschule (IMS-Prüfung) anmelden will, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter die Einreichung eines Multicheck-Zertifikats des Multicheck-Tests «Informatiker/in EFZ Applikationsentwicklung für Informatikmittelschulen (IMS)». Für die Prüfungszulassung müssen die Schüler im Bereich «Potenzial» und im Bereich «berufsspezifische Fähigkeiten» jeweils mindestens 50 Punkte bei diesem Multicheck-Eignungstest erzielt haben.
Aber es müssen noch weitere Punkte beim Ablegen des Multicheck-Tests für die IMS-Prüfung beachtet werden. Zum einen muss der Prüfungstermin für den Multicheck zwischen dem 1. Juni und dem 25. September des betreffenden IMS-Prüfungsjahrs gebucht werden und die Prüfung auch innerhalb dieser Frist abgelegt werden.
Zum anderen darf der Multicheck-Test, wenn er für die IMS-Prüfungs-Anmeldung verwendet werden soll, laut der Webseite des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom Kanton Zürichnicht wiederholt werden. Theoretisch ist zwar die Wiederholung eines Multicheck-Tests beliebig oft möglich, aber wiederholt man einen Multicheck-Test innerhalb der gleichen Testperiode (Mai bis Mai des Folgejahres), enthält das Multicheck-Zertifikat den Vermerk «2. Durchführung» und solche Zertifikate werden vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt nicht akzeptiert.
Ist Wiederholung des IMS-Multicheck-Tests im Folgejahr möglich?
Ob man den Multicheck dann wiederholen kann, wenn man sich erst in der Testperiode des Folgejahres wieder zum Multicheck anmeldet, um sich in diesem Folgejahr für die IMS-Prüfung anzumelden, diese Frage hat das Lern-Forum dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich gestellt. Gegenüber dem Lern-Forum hat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt geantwortet:
«Der Multicheck kann bei einer erneuten Anmeldung im nächsten Jahr wiederholt werden.»
Was sonst noch wissenswert ist: Der für die IMS-Prüfung erforderliche Multicheck-Test «Informatiker/in EFZ Applikationsentwicklung für Informatikmittelschulen (IMS)» kostet 100 CHF bei dem privaten Anbieter Gateway; weitere Anbieter gibt es nicht. Die Durchführung dieses Multicheck-Tests dauert circa 3,5 Stunden.
Geschichte des Eignungstests für die IMS-Prüfung
In § 12 VAM (Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung) - erlassen vom Regierungsrat des Kantons Zürich - steht, dass die IMS-Schulleitungen bestimmen, welcher Eignungstest vorzulegen ist und was das für die Prüfungszulassung notwendige Ergebnis ist.
Merkwürdig ist, dass in § 12 VAM nur von einem Eignungstest die Rede ist, obwohl es mehrere Anbieter von Eignungstests für die Lehre gibt, neben dem Multicheck vom Anbieter Gateway unter anderem auch den Stellwerktest vom Lehrmittelverlag St.Gallen und den Berufs-Check vom Berufsbildungsportal Yousty.ch; Letzterer ist für die Schüler sogar kostenlos.
Und tatsächlich haben die IMS-Schulleitungen nur einen einzigen Eignungstest für die Zulassung zur IMS-Prüfung bestimmt, nämlich den Multicheck-Eignungstest von Gateway.
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt vom Kanton Zürich rechtfertigt die Nutzung des Multicheck-Tests als Eignungstest für die Zulassung zur IMS-Prüfung gegenüber dem Lern-Forum wie folgt:
«Das Zulassungserfordernis des Multicheck lehnt sich an die weit verbreitete Praxis bei den Informatik-Lehrbetrieben an, die diesen Test im Bewerbungsverfahren einsetzen.»
Macht man sich auf die Suche nach Informatik-Lehrbetrieben, sieht man aber zum Beispiel in der Anzeige für eine Informatiker-Lehre als «Informatiker:in EFZ Plattformentwicklung» des Gastronomie- und Hotelmanagement-Unternehmens «SV (Schweiz) AG», dass dort nicht nur der Multicheck als Eignungstest akzeptiert wird, sondern alternativ auch der Stellwerktest oder der Basis Check mit der Bewerbung eingereicht werden kann.
Die Praxis der Bewerbungsverfahren in den Informatik-Lehrbetrieben kann also nicht dafür herhalten, warum der Kanton Zürich bei der Zulassung zur IMS-Prüfung nur den Multicheck als einzigen Eignungstest akzeptiert.
Ein weiterer Versuch des Kantons Zürich, seine Beschränkung auf einen einzigen Eignungstest zu rechtfertigen, erfolgt nach dem Motto, dass dies schon immer so gewesen sei. Laut dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt vom Kanton Zürich sei es nämlich nicht neu, dass vor der Zulassung zur IMS-Prüfung ein privater Eignungstest abzulegen sei. Schon das «Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich» vom 7. März 2000 hätte vorgesehen, dass für die Zulassung zur IMS-Prüfung ein absolvierter Eignungstest vorzulegen sei, und zwar der «Eignungstest ZLI (Zürcher Lehrmeistervereinigung Informatik)».
Dieser ZLI-Eignungstest der Zürcher Lehrmeistervereinigung Informatik hätte auf Nachfrage beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt bis ungefähr 2005 als Eignungstest für die Zulassung zur IMS-Prüfung gegolten. Danach sei der ZLI-Eignungstest vom Multicheck-Test abgelöst worden, der bis zum Schuljahr 2014/2015 noch beim Zürcher Lehrbetriebsverband Informatik hätte abgelegt werden müssen.
Aber auch das Argument, es habe schon immer nur einen IMS-Eignungstest gegeben und von daher habe sich gar nichts geändert, überzeugt nicht. Denn der ursprüngliche ZLI-Eignungstest wurde vom Zürcher Lehrbetriebsverband Informatik durchgeführt, der laut eigenen Angaben als nicht gewinnorientierter Verein gegründet wurde.
Beim Anbieter des Multichecks Gateway hingegen handelt es sich um ein gewinnorientiertes Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft, die mit ganzem Firmennamen «GATEWAY Solutions AG» heisst.
Vergabe des Eignungstests an Gateway im freihändigen Verfahren
Um wettbewerbsrechtliche Probleme bei Auftragsvergaben zu verhindern, müssen staatliche Stellen bei der Zuteilung von Aufträgen an private Firmen die Vorschriften des Vergaberechts beachten. Wenn ein Auftrag an einen von mehreren möglichen Anbietern erteilt wird, muss dies unter anderem transparent, nachvollziehbar, willkürfrei und objektiv begründet sein. Dies dient auch dazu, den Wettbewerb zu fördern.
Vor dem Hintergrund, dass die Privatwirtschaft Eignungstests von verschiedenen Anbietern im Bewerbungsverfahren um eine Informatiker-Lehrstelle akzeptiert, ist die Entscheidung des Kantons Zürich schon nicht nachvollziehbar und objektiv unbegründet, sich nur auf einen Anbieter zu beschränken. Ausserdem schadet es dem Wettbewerb unter den Eignungstest-Anbietern, wenn ein einziger gewinnorientierter Anbieter eine Monopolstellung beim Angebot von IMS-Eignungstests bekommt.
Das Lern-Forum hat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt auch mit den auftretenden wettbewerbsrechtlichen Fragen konfrontiert. Auf die Frage, ob eine Ausschreibung im Zusammenhang mit der Eignungstest-Auswahl erfolgte, antwortete das Amt gegenüber dem Lern-Forum, dass die Vergabe an den Anbietenden des Multichecks Gateway die Bedingungen für das freihändige Verfahren erfüllen würde.
Man stütze sich beim Kanton Zürich bezüglich des freihändigen Verfahrens in dieser Sache auf Art. 21 Abs. 1 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), der für Vergaben im Wert von unter 150’000 CHF (exklusive Mehrwertsteuer) gelte. Das Auftragsvolumen für den Anbietenden Gateway habe man über einen Zeitraum von 4 Jahren berechnet.
Die Teilnahme am IMS-Multicheck-Test kostet laut Webseite von Gateway 100 CHF, wobei es sich hier um einen Preis für Endkunden handelt, weshalb die Mehrwertsteuer darin bereits enthalten sein dürfte. Rechnet man die 8,1 % Schweizer Mehrwertsteuer heraus, bleibt ein Wert in Höhe von 92.51 CHF pro Multicheck-Test. Im Jahr 2025 haben 198 Prüflinge an der IMS-Prüfung im Kanton Zürich teilgenommen. Im Jahr 2024 waren es 202 Prüflinge. Rechnet man also im Schnitt mit 200 Prüflingen jährlich, kommt man auf geschätzte 800 Prüflinge in 4 Jahren, die alle am IMS-Multicheck teilnehmen mussten. Allein diese geschätzten 800 Prüflinge hätten bereits 74’008 CHF für den Multicheck-Eignungstest bei Gateway bezahlt. Unterstellt man, dass den IMS-Multicheck etwas mehr als doppelt so viele Schüler machen, ist die Grenze von 150’000 CHF schnell überschritten.
Dass es mehr Teilnehmer am IMS-Multicheck gibt als Prüflinge bei der IMS-Prüfung, folgt daraus, dass zum einen nicht alle Schüler die erforderlichen Mindestpunkte in den jeweils geforderten Bereichen erreichen und zum anderen Schüler, die die Mindestpunktzahl beim Multicheck nicht erreicht haben, diesen im nächsten Jahr wiederholen können.
Eine Anfrage bei Gateway, wie viele Personen in den letzten vier Jahren (2022, 2023, 2024, 2025) tatsächlich am Multicheck «Informatiker/in EFZ Applikationsentwicklung für Informatikmittelschulen (IMS)» für die IMS im Kanton Zürich teilgenommen haben, blieb bis jetzt unbeantwortet.
Rekurs gegen Multicheck-Test nur im Rahmen der IMS-Prüfungs-Anmeldung möglich
Wer bei dem privaten IMS-Multicheck weniger als 50 Punkte in den Bereichen «Potenzial» und «berufsspezifische Fähigkeiten» erreicht, dem ist der Zugang zur IMS - einer staatlichen Schule - verwehrt. Man kann nach der Prüfung zwar Einsicht in die Testresultate nehmen. Ein öffentlich-rechtlicher Rekurs ist jedoch nicht möglich.
Auf den Vorhalt gegenüber dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt, dass darin ein Verstoss gegen den Grundsatz der Rechtsweggarantie, den Grundsatz des rechtlichen Gehörs und den Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Verwaltung liegen könnte, wurde vom Amt eingeräumt, dass gegen das Resultat des Multichecks kein direktes Rechtsmittel gegeben sei. Allerdings - so das Mittelschul- und Berufsbildungsamt gegenüber dem Lern-Forum - könne man gegen den Zulassungsentscheid der Schulleitung, wie er nach § 13 VAM erfolgt, ein Rechtsmittel einlegen, in dessen Rahmen das Multicheck-Resultat überprüfbar bleiben würde.
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Fazit
Man kann vielleicht noch die Argumentation des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom Kanton Zürich nachvollziehen, dass ein Eignungstest für die Zulassung zur IMS-Prüfung wichtig ist, damit sichergestellt ist, dass die Ausbildung an der IMS erfolgreich abgeschlossen wird. Denn, so das Amt gegenüber dem Lern-Forum, im Unterschied zur berufsbegleitenden BMS könnten Schüler, die die IMS abbrechen würden, die Berufsausbildung nicht einfach in dem Lehrbetrieb fortsetzen. Laut Mittelschul- und Berufsbildungsamt sei nämlich die IMS selbst der Lehrbetrieb, der beim Abbruch der IMS nicht mehr zur Verfügung stünde.
Nicht nachvollziehbar und objektiv nicht begründbar ist aber die Entscheidung des Kantons Zürich in Verbindung mit den Schulleitungen der IMS, nur einen einzigen Eignungstest für die Zulassung zur IMS-Prüfung zu akzeptieren; insbesondere da zumindest einige Lehrbetriebe wesentlich offener sind und unterschiedliche Eignungstests verschiedener Anbieter für eine Bewerbung um eine Informatiker-Lehre akzeptieren.
Befremdlich ist auch, dass Schülern zwar ein kostenloser Besuch der Volksschule vom Kanton Zürich versprochen wird und laut § 33 Mittelschulgesetz der Unterricht an der IMS ebenfalls kostenlos zu sein hat, die Schüler dann aber 100 CHF für eine Art Vorprüfung zur IMS-Prüfung zahlen müssen, nämlich für den Multicheck. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt sagt dazu gegenüber dem Lern-Forum, dass lediglich der Unterricht an Volks- und Mittelschulen im Kanton Zürich kostenlos sei, nicht aber das Übertrittsverfahren. Das sehe man ja auch daran, dass in § 19 VAM zusätzlich eine Anmeldegebühr in Höhe von 50 CHF für die IMS-Prüfung vorgesehen sei. Eine kostenlose Schulbildung sieht anders aus.
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Quellen
- Multicheck Vorbereitung (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- Prüfung in eine Informatikmittelschule (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- Informationen zum Eignungstest der IMS (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- Multicheck-Resultate schlecht: Trotzdem bewerben oder wiederholen? (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (VAM) (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- Eignungstest Lehre: Welche Tests gibt es? (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- Informatiker:in EFZ Plattformentwicklung (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- ZLI ALS FÖRDERER DER ICT GRUND- UND WEITERBILDUNG (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- gateway.one Impressum (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (BeiG IVöB) (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- Resultate Gymiprüfung 2025 im Kanton Zürich (ZAP-Ergebnisse 2025) (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- Resultate der Gymiprüfung 2024 (Quote Kanton Zürich) (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- Multicheck: Testresultate sind doch einsehbar (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- IMS Vorbereitung (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- Kosten (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
- Anmeldung Vorbereitung Informatikmittelschule (zuletzt aufgerufen: 3.4.2026)
Copyright bei Lern- und Sprachsysteme Mühlebach AG
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