Gymiquote Zürich wird seit 2007 vom Kanton gesteuert
In den Medien und auf Anfrage aus dem Kantonsrat hat die Bildungsdirektion des Kantons Zürich in den letzten Jahren immer wieder suggeriert, dass es keine gesteuerte Gymiquote im Kanton Zürich gebe.
Tatsächlich wird die Gymiquote im Kanton Zürich aber seit 2007 indirekt über die Bestehensquote («Bestanden/ Kohorte») gesteuert, und zwar bis heute (2026). Im Jahr 2009 hatte sich die Bildungsdirektion sogar öffentlich dazu bekannt, dass die Bestehensquote bei der Gymiprüfung von ihr gesteuert wird; auf Nachfrage des Lern-Forums bestätigt die Bildungsdirektion heute zumindest die Steuerungs-Mechanismen.
Im Übrigen gab es schon in den 2000er Jahren einen Konsens im Kanton Zürich, eine gymnasiale Maturitätsquote von 20 Prozent sei ideal. Sowohl im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 lag die Gymiquote im Kanton Zürich konstant bei 20,3 Prozent, womit das Ideal nun erreicht ist.
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Das Wichtigste in Kürze:
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Inhaltsverzeichnis
- Gymnasiale Maturitätsquote und Bestehensquoten festgelegt?
- Steuerungs-Mechanismen der Gymiquote im Kanton Zürich
- Fazit
Gymnasiale Maturitätsquote und Bestehensquoten festgelegt?
In den Medien bestreitet die Bildungsdirektion vom Kanton Zürich regelmässig, dass es eine festgelegte Bestehensquote bei der Gymiprüfung gibt. So hat Niklaus Schatzmann, Leiter des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes der Bildungsdirektion vom Kanton Zürich, gegenüber der NZZ im Jahr 2025 abgestritten, dass der Kanton Zürich vor der Gymiprüfung eine Bestehensquote festlegt. Vielmehr bestünde die Kunst darin, dass sich die Experten der Prüfungskommission jedes Jahr in etwa gleich schwere Prüfungsaufgaben ausdenken würden.
Der angeblich gleich bleibende Schwierigkeitsgrad bei den Prüfungsaufgaben steht allerdings im Widerspruch zu den sich jährlich ändernden Notenskalen, die dem Lern-Forum für die Jahre 2022 bis 2025 sowohl für die Langgymi-Prüfung als auch für die Kurzgymi-Prüfung vorliegen. Würden die Prüfungsaufgaben tatsächlich jedes Jahr gleich schwer sein, müsste man die Notenskalen nicht ändern. Diese Änderungen geschehen aber.
So brauchte man im Jahr 2025 in der Deutsch-Sprach-Prüfung für das Langgymnasium 29 Punkte, um eine Note von 4.75 zu erhalten, während dafür im Jahr 2024 zwischen 28 und 29 Punkte nötig waren. Bei der Mathematik-Prüfung benötigte man bei der Langgymi-Prüfung in 2025 für eine Note von 4.75 nur 24 Punkte, während man in 2024 noch 27 Punkte dafür brauchte.
Langgymi-Prüfung | Deutsch-Sprachprüfung | Mathematik-Prüfung |
2022 | 36 Punkte = Note 4.75 | 27-28 Punkte = Note 4.75 |
2023 | 32-33 Punkte = Note 4.75 | 22 Punkte = Note 4.75 |
2024 | 28-29 Punkte = Note 4.75 | 27 Punkte = Note 4.75 |
2025 | 29 Punkte = Note 4.75 | 24 Punkte = Note 4.75 |
Quelle: Mittelschul- und Berufsbildungsamt der Bildungsdirektion des Kantons Zürich
Bei der Kurzgymi-Prüfung gibt es ebenfalls jährliche Änderungen an der Notenskala. Im Jahr 2025 brauchte man in der Deutsch-Sprach-Prüfung für das Kurzgymnasium zwischen 49 und 51 Punkte, um eine Note von 4.75 zu erhalten. Im Jahr 2024 brauchte man für eine 4.75 zwischen 46 und 47 Punkte. Bei der Mathematik-Prüfung für das Kurzgymi benötigte man 2025 zwischen 25 und 26 Punkte für eine Note von 4.75, während im Jahr 2024 noch 22 Punkte dafür reichten.
Kurzgymi-Prüfung | Deutsch-Sprachprüfung | Mathematik-Prüfung |
2022 | 49-50 Punkte = Note 4.75 | 24 Punkte = Note 4.75 |
2023 | 55-56 Punkte = Note 4.75 | 24-25 Punkte = Note 4.75 |
2024 | 46-47 Punkte = Note 4.75 | 22 Punkte = Note 4.75 |
2025 | 49-51 Punkte = Note 4.75 | 25-26 Punkte = Note 4.75 |
Quelle: Mittelschul- und Berufsbildungsamt der Bildungsdirektion des Kantons Zürich
Im Jahr 2022 sagte Niklaus Schatzmann gegenüber der NZZ zur über die Jahre auffällig fast konstanten Langgymi-Bestehensquote in Höhe von plus/minus 15 % («Bestanden/ Kohorte»):
«Die 15 Prozent sind kein vorgegebenes Ziel, sondern eher eine Bestätigung im Nachhinein, dass die Gymiprüfung nicht zu schwer und auch nicht zu leicht war.»
Im Jahr 2023 haben zwei Zürcher Kantonsräte der Bildungsdirektion vorgeworfen, die Gymiprüfung sei nicht objektiv, weil die vorläufigen Notenskalen nach der Korrektur noch verändert würden, also endgültig erst nach dem Korrigieren der Gymiprüfungen festgelegt würden. Die Gymiprüfung sei daher relativ, weil erst nach erbrachter Leistung entschieden würde, welche Leistungen den Übertritt ans Gymnasium erlauben würden. Darauf hat die Bildungsdirektion des Kantons Zürich über den Regierungsrat geantwortet, dass eine nachträgliche leichte Anpassung der Notenskala beispielsweise dann erfolgen könne, wenn die Prüflinge eine Aufgabe wider Erwarten schlechter gelöst hätten.
Ob dies auch im umgekehrten Fall so sei, steht nicht in der Antwort, obwohl dies herauszufinden, zum Kern-Interesse der Anfrage gehörte. Erst auf Nachfrage des Lern-Forums hat die Bildungsdirektion zugegeben, dass man die Notenskala nachträglich auch nach unten anpassen würde, wenn die Prüflinge wider Erwarten besser abschneiden würden.
Zur weiteren Nachfrage des Lern-Forums beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich, ob es eine festgelegte Gymiquote im Kanton Zürich gebe, sagte das Amt Anfang Juni 2026, dass sich sowohl die gymnasiale Maturitätsquote von Jahr zu Jahr verändere als auch die Bestehensquote («Bestanden/ Geprüft») bei der Gymiprüfung, also weder das eine noch das andere festgelegt sei. Aber was ist an dieser Behauptung dran?
Gymnasiale Maturitätsquote trotz Anstieg gesteuert
In Bezug auf die gymnasiale Maturitätsquote verweist das Mittelschul- und Berufsbildungsamt auf die Statistik des Kantons, aus der sich folgende Entwicklung der gymnasialen Maturitätsquote seit 2014 im Kanton Zürich ergibt:
Jahr | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Gymnasiale Maturitätsquote | 18,1 % | 18,4 % | 18,9 % | 18,8 % | 19 % | 19,1 % | 19,3 % | 19,7 % | 20,0 % | 20,3 % | 20,3 % |
Tatsächlich ergibt sich aus der Statistik zur gymnasialen Maturitätsquote im Kanton Zürich, dass diese in den letzten Jahren weiter leicht angestiegen ist. Im Jahr 2009 betrug sie gar noch 17,3 %, wobei die Daten-Erhebung damals noch anders erfolgte, weshalb ein direkter Vergleich mit den Daten ab 2014 schwierig ist.
Dennoch kann der Verweis des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes auf die Veränderung der gymnasialen Maturitätsquote seit 2014 die Beobachtung nicht entkräften, dass es eine gesteuerte Gymiquote durch den Kanton Zürich über die Steuerung der Bestehensquote der zentralen Aufnahmeprüfung (Gymiprüfung) gibt. Denn der Anstieg der gymnasialen Maturitätsquote seit 2014 lässt sich durch die höhere Verbleibquote nach der Gymi-Probezeit erklären und resultiert gerade nicht aus einer angeblich ungesteuerten Aufnahmeprüfung.
Im Schuljahr 2015/2016 lag die Verbleibquote nach der Gymi-Probezeit am Langgymnasium noch bei 83 Prozent. Im Jahr 2017/2018 lag die Verbleibquote bereits bei 89,1 %. Auch beim Kurzgymnasium stieg die Verbleibquote der Gymi-Probezeit an, und zwar von 77,8 % im Jahr 2015/2016 auf 82 % im Schuljahr 2017/2018.
Mittlerweile, also im Schuljahr 2025/2026, ist die Verbleibquote nach der Gymi-Probezeit beim Langgymnasium gar bei 92,9 % angelangt und beim Kurzgymnasium bei 90,2 Prozent.
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Bestehensquote Langgymi-Prüfung seit 2007 fast konstant
Was die Behauptung des Kantons Zürich gegenüber dem Lern-Forum anbelangt, wonach die Bestehensquote (Anteil der bestandenen Prüfungen an den geprüften Personen) nicht festgelegt sei, weil sich diese Quote Jahr für Jahr verändere, überzeugt dies nicht. Schaut man sich beispielsweise die Bestehensquote der Langgymi-Prüfung aus den letzten vier Jahren an, so sind die Abweichungen minimal: 2022/2023: 52,7 %, 2023/2024: 53,2 %, 2024/2025: 53,6 %, 2025/2026: 52,7 %. Betrachtet man bei der Langgymi-Bestehensquote den Anteil der bestandenen Prüfungen im Verhältnis zu allen Sechstklässlern, so ist diese Bestehensquote noch konstanter.
Seitdem die Aufnahmeprüfungen zum Gymnasium im Kanton Zürich im Jahr 2007 zentralisiert wurden und von der Zürcher Bildungsdirektion organisiert, verharrt die Bestehensquote bezogen auf alle Schüler des Jahrgangs bei der Langgymi-Prüfung konstant um die 15 % mit leichten Ausschlägen nach oben und unten (siehe Statistik für die Jahre 2000-2014 und Statistik für die Jahre 2011-2024). Im Schuljahr 2025/2026 waren es 15,1 %, im Schuljahr 2024/2025: 14,9 %, im Schuljahr 2023/2024: 14,8 % und im Schuljahr 2022/2023: 15,3 %.
Zwischenzeitlich wurden die Zahlen zwar falsch von der Bildungsdirektion berechnet, aber bei der Langgymi-Prüfung machte das im Schnitt nur unter einem halben Prozentpunkt aus, weshalb man diesen Fehler hier vernachlässigen kann.
Bestehensquoten Kurzgymi-Prüfungen ebenfalls fast konstant
Allenfalls bei der Kurzgymi-Prüfung könnte die Behauptung des Kantons Zürich, wonach die Bestehensquote (Anteil der bestandenen Prüfungen an den geprüften Personen) nicht festgelegt sei, weil sich diese Quote Jahr für Jahr verändere, verfangen. Bei der Kurzgymi-Prüfung aus der 2. Sek waren es 2022/2023: 43,1 %, 2023/2024: 39,3 %, 2024/2025: 38 %, 2025/2026: 40,2 %. Bei der Kurzgymi-Prüfung aus der 3. Sek waren es 2022/2023: 50,8 %, 2023/2024: 44,2 %, 2024/2025: 45,2 %, 2025/2026: 47 %.
Wenn man sich aber die Statistik zur Bestehensquote seit 2022/2023 in Bezug auf die Gesamtschülerzahl des Jahrganges anschaut, liegt diese Quote beim Wechsel nach der 2. Sekundarschulklasse ans Kurzgymi (KG) konstant um die 7,5 % mit nur leichten Ausschlägen nach oben und unten. Und beim Wechsel nach der 3. Sekundarschulklasse ans Kurzgymi konstant bei um die 6 % mit nur leichten Ausschlägen nach oben und unten. Insofern überzeugt der Einwand der Bildungsdirektion, die Bestehensquote («Bestanden/ Geprüft») sei nicht festgelegt, weil sich diese Bestehensquote («Bestanden/ Geprüft») von Jahr zu Jahr ändere, auch hier nicht, denn die Bestehensquote («Bestanden/ Kohorte») ändert sich eben fast nicht:
| 2022/2023 | 2023/2024 | 2024/2025 | 2025/2026 |
KG aus 2. Sek | 8,1 % | 7,4 % | 6,9 % | 7,2 % |
KG aus 3. Sek | 5,7 % | 5,6 % | 6,1 % | 6,3 % |
Auch bei den Bestehensquoten der Kurzgymi-Prüfungen gab es in den Jahren bis 2020 Berechnungsfehler durch die Bildungsdirektion, die aber grösser ausfielen, weshalb wir uns mit den von der Bildungsdirektion bereitgestellten Daten ab dem Schuljahr 2022/2023 begnügen müssen.
Wie der Kanton Zürich die fast konstanten Bestehensquoten («Bestanden/ Kohorte») erreicht und warum man hier von gesteuerten Quoten sprechen muss, darauf gehen wir im nächsten Abschnitt ein.
Steuerungs-Mechanismen der Gymiquote im Kanton Zürich
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat bereits im Jahr 2009 erklärt, wie sie die Bestehensquote der Aufnahmeprüfung und damit die gymnasiale Maturitätsquote im Kanton Zürich steuert, damit die Gymiquote bleibe, wo sie ist.
Notendurchschnitt beim Deutsch-Aufsatz wird im Voraus diktiert
Zum einen existiere eine interne Weisung der Bildungsdirektion, die den Korrektoren vorgebe, dass die Benotung des Deutschaufsatzes pro Schule im Durchschnitt zwischen 3,3 und 3,8 liegen müsse, wie Hans Keller von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich im Jahr 2009 gegenüber der NZZ am Sonntag sagte (NZZ am Sonntag, 31.5.2009, S. 12: «Zürcher Gymnasien müssen schlechte Noten verteilen»).
Die Gymiprüfung würde deshalb so schlecht benotet werden, um die zu wohlwollende Benotung durch die Volksschullehrer zu kompensieren, erklärte Hans Keller von der Bildungsdirektion damals gegenüber der NZZ am Sonntag. Würde man den Notendurchschnitt nicht herunterdrücken, würde jeder bestehen und dann könne man sich die Gymiprüfung sparen.
Das Lern-Forum hat bei der Bildungsdirektion nachgefragt, ob der Notendurchschnitt beim Deutsch-Aufsatz bis heute im Jahr 2026 vorgegeben würde, und die Bildungsdirektion hat Folgendes geantwortet:
«Die interne Vorgabe eines einheitlichen Notendurchschnitts im Prüfungsfach ‹Deutsch – Verfassen eines Textes› besteht weiterhin und hat sich in der Bewertungspraxis bewährt.»
Laut einem Artikel aus dem Jahr 2024 des Lehrers für Deutsch an der Kantonsschule Uetikon, Philippe Wampfler, der selbst an den Korrekturen der Gymiprüfungen beteiligt ist, ändere sich die Bandbreite des vorgegebenen Notendurchschnitts von Jahr zu Jahr, liege aber klar unter dem für die Aufnahme zum Gymnasium erforderlichen Notenschnitt.
Herabwertung auch bei den Deutsch-Sprach- und Mathematik-Aufgaben
Aber auch die Deutsch-Sprach- und Mathematik-Aufgaben würden so gestaltet werden, dass der Notendurchschnitt unter 4 verbleibe, wie Hans Keller von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich im Jahr 2009 ebenfalls gegenüber der NZZ am Sonntag sagte (NZZ am Sonntag, 31.5.2009, S. 12: «Zürcher Gymnasien müssen schlechte Noten verteilen»).
Auf Nachfrage durch das Lern-Forum bei der Bildungsdirektion vom Kanton Zürich, ob auch dies weiterhin so gehandhabt werde, teilte die Bildungsdirektion mit:
«Die Bestehensnormen für die ZAP wurden mit der Einführung des neuen Übertrittsverfahrens angepasst. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Schwierigkeitsgrad der Prüfungsaufgaben erhöht wird. Das Niveau der Prüfungsaufgaben bleibt gleich.
Die angepasste Bestehensnorm führt dazu, dass die Prüfungsnote höher ausfällt respektive weniger stark von der Vorleistungsnote abweicht. Die im Vergleich zur Vorleistungsnote tiefe Prüfungsnote führte bei Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Erziehungsberechtigten in der Vergangenheit immer wieder zu Irritationen. Mit der Anpassung der Bestehensnorm, der Berücksichtigung der Vorleistungsnote sollen die ZAP-Resultate für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern nachvollziehbarer werden.»
Mit anderen Worten: In der Sache hat sich auch hier seit dem Jahr 2007 nichts geändert. Man vergebe jetzt zwar seit dem Schuljahr 2022/2023 bessere Noten in der Gymiprüfung, aber der Schwierigkeitsgrad der Prüfungsaufgaben sei gleich geblieben. Das Festhalten am Status Quo bei der Selektion über den Schwierigkeitsgrad der Prüfungsaufgaben unter gleichzeitiger Besserbewertung hat man dadurch erreicht, dass die Prüflinge nun eine höhere Gesamtnote vorweisen müssen, um die Gymiprüfung zu bestehen.
Lesen Sie auch unseren Artikel «Vorbereitung für Gymiprüfung nötig für Bestehen».
Fazit
Die Gymiprüfung bleibt eine grosse Hürde beim Übertritt ans Gymnasium im Kanton Zürich. Private Vorbereitungsinstitute unterstützen die Kandidaten seit mittlerweile Jahrzehnten, diese Hürde zu meistern. Seit einigen Jahren bieten vermehrt auch die staatlichen Schulen im Kanton Zürich Gymivorbereitungskurse an und bauen dieses Angebot kontinuierlich aus.
Es ist aber fraglich, ob die Zürcher Schüler in den Gymivorbereitungskursen des kantonalen Schulsystems gut aufgehoben sind, wenn es gerade dieses System ist, dass gar nicht alle Schüler bei der Gymiprüfung bestehen lassen möchte, wie der Projektleiter für die zentralen Aufnahmeprüfungen Hans Keller von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich im Jahr 2009 ganz offen gegenüber der NZZ am Sonntag verlautbart hat (NZZ am Sonntag, 31.5.2009, S. 12: «Zürcher Gymnasien müssen schlechte Noten verteilen»).
Dass das Zürcher Mittelschul- und Berufsbildungsamt dem Anstieg der gymnasialen Maturitätsquote im Kanton Zürich nicht gegensteuert, indem die Bestehensquote der Aufnahmeprüfung gesenkt wird, erklärt sich daraus, dass die nun erreichten 20,3 Prozent dem Konsens entsprechen, wie viele Schüler eines Jahrgangs ans Gymnasium gehören.
Diesen Konsens über die sogenannte Begabtenreserve gibt es spätestens seit den 2000er Jahren im Kanton Zürich, wonach eine Gymiquote von 20 % ideal sei, wie der Rektor der Kantonsschule Zürcher Unterland, Felix Angst, im Jahr 2009 gegenüber der NZZ sagte. Sollte die gymnasiale Maturitätsquote aber deutlich über 21 % steigen, ist zu erwarten, dass die Bildungsdirektion gegensteuert und die Aufnahmeprüfung weiter verschärfen wird, um die Übertrittsquote ans Gymnasium weiter zu drücken.
Dass der Leiter des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes der Bildungsdirektion vom Kanton Zürich, Niklaus Schatzmann, bis heute so tut, als würde die Gymiquote nicht gesteuert, wenn er sagt, die 15 Prozent Bestehensquote unter allen Sechstklässlern bei der Langgymi-Prüfung sei kein vorgegebenes Ziel, ist irreführend. Es mag ja sein, dass keine Punktlandung auf 15,00 Prozent angepeilt ist. Aber es ist spätestens seit 2009 bekannt, dass die Bildungsdirektion des Kantons Zürich die Übertrittsquote ans Langgymnasium in dem Rahmen halten möchte, wie sie war und ist, und genau dieses Ziel hat die Bildungsdirektion mit gezielten Steuerungs-Mechanismen über die letzten Jahrzehnte erreicht. Anders liessen sich die fast konstanten Bestehensquoten in Bezug auf die Gesamtkohorte bei der Langgymi-Prüfung gar nicht erklären. Man wollte vor allem den Trend brechen, dass immer mehr Gymnasiasten bereits im Langgymnasium beginnen und damit das Niveau der Sekundarschule sinken würde, weil die starken Schüler fehlten, wie man 2009 in der NZZ am Sonntag lesen konnte.
Die Konstanz bei den Bestehensquoten beruht gerade nicht darauf, dass man aus Erfahrung genau im Voraus wisse, welche Aufgaben man stellen müsse, um immer die geeignetsten Kandidaten für das Gymnasium zu finden, die angeblich immer den magischen 15 Prozent beim Langgymnasium bzw. beim Kurzgymnasium den 6-7,5 Prozent entsprächen. Nein, die Konstanz der Bestehensquoten erklärt sich daraus, dass man die Durchschnittsnote beim Aufsatz im Voraus vorgibt und die Notenskalen bei den Deutsch-Sprach- und Mathematik-Aufgaben im Nachhinein je nach Abschneiden der Prüflinge anpasst.
Auch beim Thema der nachträglichen Änderung der Notenskalen bei den Deutsch-Sprach- und Mathematik-Aufgaben hat sich die Bildungsdirektion bereits in Irreführung geübt und zwar gegenüber dem Kantonsrat. Denn auf die Anfrage zweier Kantonsräte antworteten die Bildungsbeamten, man würde die Notenskala nachträglich nach oben anpassen, wenn die Prüflinge schlechter abschneiden würden als erwartet. Die Handhabe des umgekehrten Falles hat man in der Antwort einfach unterschlagen. Erst auf Nachfrage des Lern-Forums hat die Bildungsdirektion zugegeben, dass man die Notenskala nachträglich auch nach unten anpassen würde, wenn die Prüflinge wider Erwarten besser abschneiden würden.
Aber auch die Bestehensquote in Bezug auf den ganzen Jahrgang bei der Kurzgymi-Prüfung weist eine auffällige Konstanz auf, wenn auch mit etwas grösseren Ausschlägen, als die Quote bei der Langgymi-Prüfung. Auch die fast konstante Kurzgymi-Quote lässt sich nur durch Steuerung seitens der Bildungsdirektion erklären.
Durch die Steuerung der Bestehensquoten von Lang- und Kurzgymi-Prüfung wird indirekt auch die gymnasiale Maturitätsquote (Gymiquote) im Kanton Zürich von der Bildungsdirektion seit dem Jahr 2007 gesteuert.
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